| Verfasst am: 16.05.2011 [17:09] |
| Mikosch Themenersteller Dabei seit: 27.04.11 Beiträge: 3 | wir haben einen Auftrag mit 4 Abschlagsrechnungen und einer Schlußrechnung erstellt und bei der Schlußrechnung wird nicht der Restbetrag (1/5) sondern der kompl. Rechnungsbetrag in die Buchhaltung übernommen. Es dürfte aber nur das letzte fünftel sein, Fehler bitte ändern. gruß |
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| Verfasst am: 17.05.2011 [09:03] |
| Nurexx Dabei seit: 14.04.11 Beiträge: 8 | Hallo Mikosch, beim Erstellen der Abschlagsrechnungen werden die Abschläge zunächst auf dem Konto 1718 " Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" gebucht. Wird die Schlussrechnung erstellt, werden die Abschläge auf dem Konto 1593 " Verrechnungskonto Anzahlungen Debitor" wieder ausgeglichen und die Erlöse auf dem entsprechenden Erlöskonto z.B. 8400 " Erlöse 19 % USt" gebucht. So erfolgt keine Doppelbuchung, sondern nur der entsprechende Erlös, welcher tatsächlich erzielt wurde, wird in die Buchhaltung übernommen  . |
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| Verfasst am: 11.02.2012 [17:12] |
| chevi111 Dabei seit: 04.08.11 Beiträge: 55 | Hallo, Ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen:
Ich habe mich mal mit den Abschlagszahlungen beschäftigt, da wir öfter´s Anzahlungen haben.
Sicherlich bucht OM das irgendwie richtig, aber ich habe für die Steuern einen Berater. Nun ist mir nicht ganz klar wie das Rechnungsnr.-technisch aussieht:
Auftragswert = 2000 Euro ReNr 111 = Anzahlung 500 Euro ReNr 112 = Schlussrechnung 2000 Euro
Meines Verständnisses habe ich doch nun Rechnungen im Wert von 2500 Euro geschrieben, und somit ja ne Doppelbuchung, und müsste theoretisch ja wieder ne Gutschrift erstellen, damit im Papierordner alles nachvollziehbar ist!?
Wie handelt Ihr das?
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