Die orgaMAX Software macht Ihnen nicht nur das Buchen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen leicht, sondern hilft Ihnen auch, den Skontoabzug zu optimieren und die Mahngebühren zu minimieren. Außerdem zeigt Ihnen das Programm den möglichen Skontoertrag und erinnert Sie rechtzeitig an die Fälligkeit offener Lieferantenrechnungen.

Eingangsrechnungen im Überblick

Eingangsrechnungen behandelt orgaMAX als offene Posten: So behalten Sie nicht nur Ihre Kundenforderungen im Blick, sondern auch Ihre Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Dienstleistern. Auf diese Weise können Sie Ihren Finanzstatus jederzeit realistisch einschätzen.

Im Detailbereich können Sie außerdem sofort den aktuellen Status der geleisteten Zahlungen der Eingangsrechnung einsehen.

Neue Eingangsrechnung eingeben

Mithilfe des einfachen Bearbeitungsdialoges legen Sie schnell und intuitiv neue Eingangsrechnungen an. Bei der Eingabe können Sie Rechnungen auch direkt auf „bezahlt“ oder „teilweise bezahlt“ setzen.


Damit Sie beim Ausgleich Ihrer Rechnungen keinen doppelten Erfassungsaufwand haben, übernehmen Sie die Angaben aus Ihren Eingangsrechnungen einfach per Mausklick in die Überweisung.

Eingangsrechnungen bearbeiten

Zu jeder Rechnung können Sie direkt die wichtigsten Zusatzfunktionen aufrufen. An dieser Stelle finden Sie zum Beispiel die Kategorien-Zuordnung und externe Dokumente, wie beispielsweise Preislisten, die Sie in einer bestimmten Rechnung hinterlegen können. 

DEFINITION

Eingangsrechnung

Als Unternehmen, Selbstständiger oder auch Freelancer stellen Sie nicht nur Rechnungen, sondern erhalten auch Rechnungen, zum Beispiel von Lieferanten oder Dienstleistern. Rechnungen, die Ihr Unternehmen verlassen, werden als Ausgangsrechnung bezeichnet; eingehende Rechnungen folglich als Eingangsrechnung.

In der Buchhaltung erhöhen Eingangsrechnungen die Verbindlichkeiten, die auch als Kreditoren bezeichnet werden. Mit dem Ausgleichen des Rechnungsbetrags nehmen die Verbindlichkeiten wieder ab.

Wichtig: Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen müssen gemäß Paragrafen 14 und 14a UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten. Hier geht es um bares Geld. Sie dürfen zum Beispiel aus einer Eingangsrechnung, die diese Pflichtangaben nicht enthält, keine Umsatzsteuer (Vorsteuer) geltend machen. Bevor die Eingangsrechnung gebucht und bezahlt wird, sollten Sie sie also prüfen.