GoBD-Export: Sicher mit orgaMAX

Die GoBD bestimmen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Seit unserer Version 17 unterstützt orgaMAX Sie effizient bei der Erfüllung dieser Grundsätze. Dies wurde auch vom führenden Dienstleister rund um Audit, Risk und Compliance – der Audicon GmbH – zertifiziert.

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Was bedeutet „GoBD“?
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (kurz: GoBD) dienen als Verwaltungsanweisung der obersten Finanzbehörden. Eine Entscheidung über deren Vollzug und die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen fallen letztlich die Finanzgerichte.

Unterstützung beim GoBD-konformen Arbeiten Datenzugriff, Aufzeichnungen und Archivierung unkompliziert GoBD-sicher machen:

  • Zugriffsschutz durch Vergabe von Anwender-Berechtigungen
  • Automatische Protokollierung aller GoBD-relevanten Änderungen und Daten-Übertragungen
  • Obligatorischer Schutz GoBD-relevanter Aufzeichnungen vor nachträglicher Änderung
  • GoBD-konforme Archivierung bestimmter Dokumente
  • Zuordnung externer Dokumente zu orgaMAX-Vorgängen
  • Erzeugen von GoBD-Ausgabedateien vor oder während einer Betriebsprüfung
  • Sichern und Wiederherstellen der orgaMAX-Datenbank
Wer muss die Grundsätze beachten?
Die GoBD sollte jeder Unternehmer, aber auch Freiberufler und andere nicht-buchführungspflichtige Unternehmen beachten. Sie müssen die Aufbewahrung Ihrer Belege und Dokumentation Ihrer Geschäftsvorfälle eng anhand dieser Anforderungen organisieren. Dies muss auch berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Aufzeichnungen mit orgaMAX oder anderen Diensten verwalten. Welche Grundsätze noch erfüllt werden müssen, lesen Sie nachfolgend.

Anforderungen an Ihre Buchführung

  • Aufzeichnungen müssen geordnet, richtig, vollständig und unveränderbar sein
  • Belege unterliegen der sechs- bis zehnjährigen Aufbewahrungsfrist des Steuer- und Handelsrechts
  • Unterlagen müssen von sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein
  • Geschäftsvorfälle müssen zeitgerecht erfasst werden

Welche Konsequenzen können sich durch Nichteinhaltung ergeben?

Abweichungen können dazu führen, dass Ihr Finanzamt bei der nächsten Betriebsprüfung die Besteuerungsgrundlagen (Umsatz, Gewinn/Einnahmenüberschuss) nach oben korrigieren.

Die Folge: Steuernachzahlungen, Nachzahlungszinsen oder das Finanzamt verwirft gar die gesamte Buchhaltung und nimmt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vor. Bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder strafbare Handlungen drohen außerdem Bußgelder und Strafverfahren. Ein nachträgliches Korrigieren jener Zeiträume ohne Beachtung der GoBD ist nicht möglich. Die Grundsätze sollten also in keinem Fall vernachlässigt werden. Halten Sie hier Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.

Unser Tipp:

Mit unserem kostenlosen Praxisleitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie mit orgaMAX eine GoBD-konforme Buchhaltung und Archivierung vorzeigen können.

Bitte beachten Sie: Für die Einhaltung der GoBD sind die Steuerpflichtigen selbst verantwortlich, auch wenn sie Dritte mit den Buchführungspflichten beauftragen.

Wir empfehlen daher, Ihre Betriebsabläufe mit Unterstützung eines Steuerberaters daraufhin zu prüfen, ob Sie bereits GoBD-konform arbeiten oder ob Änderungen erforderlich sind.