Lizenzvereinbarungen
Lizenzbedingungen Stand: Juli 2020 – deltra Business Software GmbH & Co. KG
Diese Lizenzbedingungen gelten zwischen Ihnen (nachfolgend "Lizenznehmer") und der deltra Business Software GmbH & Co. KG (nachfolgend "Lizenzgeber" oder „deltra“).
§1 Lizenzerteilung
Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf der in der Produktbeschreibung angegebenen Anzahl an Arbeitsplätzen zu installieren und in dem in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionsumfang zu nutzen.
§2 Testlizenz
Bei Testversionen räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer unentgeltlich eine einfache Lizenz zur probeweisen Nutzung der Software ein (Testlizenz). Der Testzeitraum beträgt in der Regel 30 Tage ab Inbetriebnahme. Wenn dem Lizenznehmer die Software gefällt, kann er die Beschränkungen der Testversionen jederzeit aufheben, indem er kostenpflichtig eine volle Lizenz für die Software erwirbt. Die Installation der Demoversion verpflichtet nicht zum Kauf der Vollversion. Die Demoversion dient nur Testzwecken und ist nicht für einen produktiven Einsatz bestimmt.
§3 Dauer
Der Nutzungszeitraum beginnt mit Erwerb der Software durch den Lizenznehmer und beinhaltet die im Kaufpreis enthaltene Nutzungsdauer. Nach Ablauf des Nutzungszeitraums steht dem Lizenznehmer die Software nur noch mit eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung. Zur Nutzung optional angebotener (kostenpflichtiger) Zusatzmodule ist immer auch eine gültige Lizenz des Basisprogramms erforderlich.
§4 Mitwirkungspflichten
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bereitgestellte Updates, Patches und/oder Servicepacks für die Software zu nutzen, und vor der Installation der Software und anschließend regelmäßig seine Daten zu sichern.
§5 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die deltra nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet die deltra (vorbehaltlich des nächsten Satzes) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, haftet deltra auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf die zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der deltra. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Garantien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit den Lizenznehmer ein Mitverschulden durch die Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten oder durch von ihm oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haftet deltra nicht.
§6 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Gerichtsstand ist der Sitz der deltra, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie außerdem die zusätzlichen Copyright-Informationen und Lizenzbestimmungen Dritter, die in einigen Teilen der Software orgaMAX verwendet werden. Diese finden Sie in den Anhängen A und B sowie in dem Ordner Lizenzinfos im Installationsverzeichnis dieser Software.