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Wert berechnen

RaycoSuOM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 01.01.2013 [21:06]
Hallo, wünsche allen gute Feiertage gehabt zu haben.icon_wink.gif

Ich brauche eine Berechnung und zwar Nettobetrag * 0,40. Dieser Wert stellt bei mir den Bruttoarbeitslohn dar.
Ich habe M_TOTALNET * 0,40 probiert, geht aber nicht.
Im Formulardesigner habe ich auch nix gefunden.
Habt Ihr eine Idee

Gruss Björn
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 07.01.2013 [20:17]
Das bringt auch so nichts - so kann man nicht zum Ziel kommen. Zudem ist es zu knapp geschildert! Warum Du denn nicht gleich den Grundpreis mit *0,4 multiplizierst. Wie mußman sich das vorstellen? ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
RaycoSuOM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 09.01.2013 [18:02]
Ich biete reinweg nur maschinelle Dienstleistung an die nach Aufmaß berechnet wird, ich habe also keinen Stunden Berechnung.
Viele Kunden möchten aber ein Teil der Rechnung beim Finanzamt einreichen und brauchen dazu einen Bruttoarbeitzlohn.
Wie aber soll ich den ausweisen wenn ich nicht nach Std abrechne, in dem ich also den Nettobetrag mal 0,4 berechne.
Momentan rechne ich den per Hand aus und schreibe ihn in ein Individuelles Feld.
Mein altes Programm konnte das, läuft nur nicht unter W7
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 09.01.2013 [23:10]
Suche hier im Forum unter Preisbezug. Belies Dich und es hilft dir sicher weiter. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
RaycoSuOM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.01.2013 [16:39]
Ne, das geht auch nicht.
Ich will nicht die Artikelsumme kürzen.
Ich muss von dem Nettobetrag der unten auf der Rechnung steht 40 % für das Finanzamt ausweisen. Diese ausgewiesene Summe kann der Kunde beim Finanzamt absetzen.

Ich habe mal eine Test Re angehängt
Dateianhang: Test Re.PDF
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 10.01.2013 [21:40]
Ich sehe nicht, dass Du bisher eine echt einwandfreie Rechnung den Kunden zur steuerlichen Absetzung gemäß § 35a Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen bieten kannst. Denn der Lohn ist mit den Materialkosten direkt verbunden!!

Und im Gesetz heisst es dass eine Trennung von Material und Lohn vorhanden sein muss.
Der Arbeitslohn ist keineswegs Bestandtteil irgendeiner Position.
Da ist echt Konfliktstoff vorprogrammiert.
Als fachkundiger Kunde würde ich keinen Cent auf so eine Rechnung zahlen.icon_mad.gif weil die Anerkennung zurecht verwehrt wrden kann.

Aber letztlich ist der Preisbezug schon der Weg.
Position 1 Artikel Materialberechnung auf Quadratmeter mal Faktor 0,6
Position 2 Artikel Lohnberechnung auf Quadratmeter mal Faktor 0,4

So in etwa, anders kommst du nicht umhin. Und verabschiede Dich wie bisher Rechnungen zu erstellen.

Ich bin selbst noch nicht ganz dahinter gekommen wie es perfekt abläuft...

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RaycoSuOM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 11.01.2013 [07:31]
Hallo Samm,
vielen Dank erst einmal für Deine Hilfe.
Rechnungen schreibe ich so seit über 5 Jahren auf Anraten meines FINANZAMTES und über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man sicherlich fachsimpeln.
Fakt ist der Kunde ( nicht alle ) will es, das FiAmt macht es, also bekommen sie es.
Aber ich werde Deine Lösung mal ausprobieren.
RaycoSuOM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 11.01.2013 [22:30]
Deine Lösung erkennt das Fiamt nicht an.icon_cry.gif
Und da meine Rechnungen seit 5 Jahren alle bezahlt wurden können sie so falsch nicht sein.icon_yes.gif
Für weitere Vorschläge wäre ich dankbar.icon_biggrin.gif
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 11.01.2013 um 22:30.]
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 12.01.2013 [10:39]
Ich denke da mit Deinem Finanzamt völlig konform. icon_yes.gif
Nur Du bist der Einzige der gar nichts versteht.
Du sitzt da seit 5 Jahren auf einem Pulverfass. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
RaycoSuOM
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 13.01.2013 [09:21]
Schon klar, Herr Steuerexperteicon_cool.gif

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