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Nachdruck Mahnung nicht möglich - kein Ausdruck gespeichert

theo.schoeberl
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 13.09.2015 [22:37]
Egal, wie ich eine Mahnung drucke - ich bekomme beim Mahnstatus immer angezeigt 'kein Ausdruck gespeichert'.

Muss ich hier irgendwo eine Einstellung ändern oder was kann die Ursache sein?

Vorab schon mal vielen Dank! ----------
http://www.tssystems.de
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 14.09.2015 [01:12]
Hallo theo.schoeberl,
Rechtsklick > Gehe zu Kunde > Öffne die Rechnung und prüfe, ob in Zahlungsstatus "in Prüfung" steht. Setze offen.
(Evt OrgaMAX schliessen und neu starten.) Jetzt erscheint in > Finanzen > Mahnungen
> Einzelne Rechnung oder > Kundenkonto der Name zur Rechnung
Oder: Gehe > Finanzen > Mahnungen > Einzelne Rechnung oder > Kundenkonto
Rechtsklick > F7 Seitenvorschau (zur Mahnung) > Drucken wählen > Schliessen > Frage Mahnstufe erhöhen mit ja beantworten > Schliessen. Jetzt erscheint in erzeugte Mahnungen Ausdruck gespeichert. siehe Hinweis***


Aus der OrgaMAX FAQ: Link nicht verfügbar
zitiert aus Punkt 11:

Erscheint der Hinweis „Kein Ausdruck gespeichert“, muss wie weiter oben bereits angemerkt, der Mahnlauf der Rechnung erneut durchlaufen. Hier die notwendigen Schritte:
Zuerst müssen die bestehenden Mahnungen zur gewünschten Rechnung gelöscht werden. Klicken Sie diese in der „Mahnhistory“ nach und nach an und löschen sie durch Klick auf „Mahnung löschen“. Zuerst die höheren Mahnstufen löschen.
Notieren Sie sich zuvor gegeben falls das Datum der einzelnen Mahnungen. Begeben Sie sich nun in die Rechnungsübersicht und öffnen die entsprechende Rechnung. klicken links oben auf die „Eingabemaske“ und geben ganz unten die „Bearbeitung frei“. Merken Sie sich die ausgewählte Zahlungsbedingung und stellen diese auf „Keine Angabe“ um:

Schließen Sie die Rechnung, öffnen diese erneut und wählen nun auf denselben Weg wieder die ursprüngliche richtige Zahlungsbedingung aus. Setzen Sie nun die Rechnung noch über einen Rechtsklick auf „Druckstatus ausgedruckt“. Der Mahnlauf der Rechnung kann nun unter „Finanzen -> Mahnungen“ ein zweites Mal durchlaufen.

***Hinweis:
Als Datum der jeweiligen Mahnungen wird immer das aktuelle Tagesdatum eingesetzt. Um dort das ursprüngliche Mahnungsdatum zu sehen, müssen Sie Ihr Systemdatum umstellen. Klicken Sie dazu einfach mit der linken Maustaste rechts unten auf die Uhr und dann auf „Datum-und Uhrzeiteinstellungen ändern“.
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