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Rechnungen aus dem Ausland richtig eintragen

Chaos234
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 29.04.2020 [18:35]
Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne wissen, wie ich mit meinen Rechnungen meiner TS 3 Lizenz umgehen soll.

Diese wird in USD ausgestellt und sind mind. $24 USD, die dann über Paypal bezahlt und direkt in Euro umgerechnet werden.
Aber wie trage ich die Originalrechnungen richtig in OM ein? Ich weiß zudem auch, dass seitens dem TS-Support keine auswärtigen Steuern anfallen.

Bisher habe ich es also so gehandhabt, dass ich die Ausgaben für die Lizenz unter EDV-Software gebucht habe. Passt dies hier oder gibt es eine andere/bessere Kategorie?

LG
Chaos234
PAS
Laie
Verfasst am: 15.05.2020 [18:19]
Moin,
ist das eine dauerhafte (perpetual) oder eine zeitlich begrenzte Lizenz?
Bei dauerhafter Nutzung ist das bei 24 USD wohl eine Sofortabschreibung GWG (SKR04: 6260) oder Sammelposten.

Bei einer zeitlich befristeten Lizenz (also Abonnement) gibt es für wiederkehrende Lizenzkosten das Konto SKR04: 6837 "Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten" (mußt Du ggfs. beim Kontenrahmen einblenden lassen, das Konto ist etwas obskur, gebe ich zu).

Die Fremdwährungsbuchführung ist davon einmal getrennt zu sehen.
Wenn Deine Rechnung in USD erfolgt buchst Du zum Tageskurs der Bezahlung in EUR, also das was auf dem Kontoauszug belastet wurde.

Formal korrekt ist es komplizierter:
Da mußt Du beim Rechnungs ERHALT (Konto Wareneingang an Kreditorenkonto) den Tageskurs buchen und bei der Rechnungs ZAHLUNG wieder den Tageskurs (Konto Bank an Kreditor). Die Differenz aus dem Wechselkurs ist also entweder als Gewinn oder Verlust auf das Konto Eträge-/Aufwand aus Währungsumrechnung SKR04: 4840 bzw 6880 zu buchen.

Konten die Orgamax gar nicht hat. Hm. okay. Also mein Vorschlag ist der obige: Direkt beim Eingang der Rechnung noch am selben Tag bezahlen, dann ist Kurs vom Eingangsdatum identisch mit dem Kurs vom Zahlungsdatum icon_smile.gif

Patrick 4-2200-5
Chaos234
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.06.2020 [00:18]
Huhu Patrick,

danke für deine Rückmeldung icon_smile.gif

Zu aller erst möchte ich erwähnen, dass die Rechnung zws. dem 1. und 15. eines Monates bezahlt werden muss.
Die Lizenz selbst, ist so gesehen kontinuierlich gültig. Bis entweder ich den ATHP-Vertrag kündige oder z. B.
meine Lizenz wegen Nichtzahlung gesperrt werden würde.

Die Kosten sind dabei monatlich zu entrichten und fallen rückwirkend an, da deren Lizenzserver ja über den aktiven
Monat die Slots überwacht.

Okay, also verbuchen zum Tageskurs. Da ich dank des Supports weis, dass keine Steuern dafür anfallen, muss ich hierbei
aufpassen, dass ich eine reine Nettobuchung tätige. Aber interessant, dass man hierfür das Konto "Wareneingang" benutzen kann, da es ja etwas virtuelles ist. Macht es sinn, ein eigenes Konto dafür zu eröffnen: "Wareneingang Virtuell"? So weit ich weiß, darf man sich ja auch eigene Unterkonten anlegen. Hauptsache in den Steuerformularen stimmt dann alles (und da muss ich auch noch gucken, wo ich das richtig anzugeben habe X.X)

Ich werfe die Tage mal einen Blick ins OM bei mir und gucke, wie sich das verhält icon_smile.gif

Ach ja, für mich gilt ein etwas anderer Tageskurs, da ich per Paypal bezahle. Also meistens etwas niedriger, als der eigentliche Tageskurs, aber normal bei Paypal ^^

VG
Marcel
PAS
Laie
Verfasst am: 13.06.2020 [13:25]
> Aber interessant, dass man hierfür das Konto "Wareneingang" benutzen kann, da es ja etwas virtuelles ist.

stop! Ich schrieb, daß ich die Fremdwährungsbuchung von der Kontenbetrachtung getrennt betrachtet habe. Da bin ich aus Tran dann auf die üblichen Konten gegangen. Natürlich ist eine Lizenz KEIN Wareneingang, Entschuldigung wenn ich Dich da verwirrt habe.

Aus Deinen Ausführungen entnehme ich jedenfalls, daß Du keine zeitlich UNbefristete Lizenz hast; Du kaufst das Programm - oder wasimmer Du nutzt - nicht. Sondern Du mietest es.
Das ist dann "Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten" -- Konto 6837

4-2200-5
Chaos234
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 21.07.2020 [10:43]
"PAS" schrieb:

> Aber interessant, dass man hierfür das Konto "Wareneingang" benutzen kann, da es ja etwas virtuelles ist.

stop! Ich schrieb, daß ich die Fremdwährungsbuchung von der Kontenbetrachtung getrennt betrachtet habe. Da bin ich aus Tran dann auf die üblichen Konten gegangen. Natürlich ist eine Lizenz KEIN Wareneingang, Entschuldigung wenn ich Dich da verwirrt habe.

Aus Deinen Ausführungen entnehme ich jedenfalls, daß Du keine zeitlich UNbefristete Lizenz hast; Du kaufst das Programm - oder wasimmer Du nutzt - nicht. Sondern Du mietest es.
Das ist dann "Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten" -- Konto 6837


Naja, mieten ist hier auch nicht korrekt.
Man kann bei Teamspeak die Serversoftware ja runterladen und auf seinem eigenen Root installieren, um damit dann virtuelle Server für die Kunden anlegen zu können. Ohne Lizenz geht da nur ein Server mit 25 Slots, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Die Lizenz, die ich jedoch habe, ermöglicht es mir, dass ich nahezu unbegrenzte Server/Slots vergeben kann (unbeachtet jeglicher Server-/Netzwerklimits vom Hoster).
Regelmäßig wird dann der Lizenzserver von Teamspeak angepingt und ausgetauscht, welche Lizenz vorhanden ist und wie viele Server/Slots online sind. Darauf hin, wir dann die Rechnung ausgestellt, die eine Mindestabnahme von 200 Slots fordert (24 USD/Mon.). Wenn es natürlich mehr sind, ist der Betrag dementsprechend höher.

Interessant, dass es ein solches Konto gibt, leider nur nicht in OM. Da habe ich lediglich 4969, 4288 und 4289, die aber total unpassend sind.

Bliebe also "Sonstige Aufwendungen" (2300) oder weiterhin "Fremdleistungen" (3100)

Ist halt die Frage, warum gewisse Konten nicht in OM beinhaltet sind und ggf. manuell angelegt und demzufolge auch noch korrekt verknüpft werden müssen. Hab ich so noch nie gemacht in OM, dachte, es wären alle Konten bereits eingepflegt.

Dabei noch der Hinweis, dass ich das SKR03 verwende. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 21.07.2020 um 10:48.]
PAS
Laie
Verfasst am: 25.07.2020 [14:56]
"Chaos234" schrieb:

"PAS" schrieb:

Das ist dann "Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten" -- Konto 6837

Interessant, dass es ein solches Konto gibt, leider nur nicht in OM. Da habe ich lediglich 4969, 4288 und 4289, die aber total unpassend sind.
(...)
Dabei noch der Hinweis, dass ich das SKR03 verwende.


Ich bin selbstredend von SKR04 ausgegangen: 6837 SKR04 entspricht 4964 in SKR03.
(Die Anzeige desselben mußt Du ggfs. unter "Kontenplan bearbeiten" von "unsichtbar" auf "Kontenliste Standard" umstellen)
Bei der Höhe würde ich ehrlich nicht mehr aufteilen in Fixkosten und variablen Anteil.

Patrick 4-2200-5
Chaos234
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 25.07.2020 [16:30]
"PAS" schrieb:

"Chaos234" schrieb:

"PAS" schrieb:

Das ist dann "Aufwendungen für zeitlich befristete Überlassung von Rechten" -- Konto 6837

Interessant, dass es ein solches Konto gibt, leider nur nicht in OM. Da habe ich lediglich 4969, 4288 und 4289, die aber total unpassend sind.
(...)
Dabei noch der Hinweis, dass ich das SKR03 verwende.


Ich bin selbstredend von SKR04 ausgegangen: 6837 SKR04 entspricht 4964 in SKR03.
(Die Anzeige desselben mußt Du ggfs. unter "Kontenplan bearbeiten" von "unsichtbar" auf "Kontenliste Standard" umstellen)
Bei der Höhe würde ich ehrlich nicht mehr aufteilen in Fixkosten und variablen Anteil.

Patrick


Danke Dir icon_smile.gif

Ich musste es - leider - hinzufügen. Habe dafür einfach ein Konto genommen, es umbenannt und die Sichtbarkeit so eingestellt, wie von Dir beschrieben, dann noch die passende SKR04 Nummer eingetragen und alles gespeichert. Sollte
so korrekt dann verbucht werden und wenn nicht, ist es mir in diesem Fall ein wenig gleich, weil anstatt einen existierenden Kontenplan zu kopieren und editieren zu müssen, sehe ich Deltra in der Pflicht, einen Button "Neuen Kontenplan erstellen/einpflegen", hinzuzufügen, da seitens Deltra auch nicht alle Konten im Programm beinhaltet sind.
Mir ist es dabei egal, wie oft Konto XYZ ja verwendet wird, aber als Entwickler sehe ich es schon verpflichtend an alle Konten der SKR03/04 auch einzupflegen, um manuelles Hinzufügen zu vermeiden.
Natürlich kann man sich auch eigene Konten erstellen, je nach Vorliebe und so lange es im erlaubten Rahmen ist, nur die bereits bekannten Konten müssen halt für alle Anwender verfügbar sein (ein weiterer Grund, warum ich nach wie vor auf OM19 geblieben bin).

Dann hat sich die Sache, dank Dir, ja geklärt und ich kann somit endlich die TS3-Rechnungen korrekt umstellen/verbuchen icon_smile.gif

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