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Verbuchung einer Gutschrift

Klangarchitekten.de
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 20.08.2012 [11:19]
Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung für eine Lizenz erhalten, und diese auch bezahlt.
Nun hat sich herausgestellt, dass mir das falsche Produkt verkauft wurde und ich habe eine
Gutschrift in voller Höhe erhalten.

Wie verbuche ich den Zahlungseingang des Lieferanten jetzt richtig?
Die Rechnung ist nicht mehr als offen drin..
Wäre "nicht betriebsrelevant" richtig ?

Vielen Dank & Gruß
Das Telefon ist und bleibt der häufigste Kontaktpunkt mit Ihren Kunden.
Wie klingt eigentlich Ihre Telefonansage?

Schauen Sie mal vorbei.
http://www.klangarchitekten.de/leistungen--produktion--telefonansage.htm
mswaltrop
Neuling
Verfasst am: 20.08.2012 [11:52]
Ich erstelle in so einem Fall eine Eingangsrechnung für den Lieferanten mit dem Gutschriftbetrag.
Natürlich dann mit negativem Vorzeichen.
Dann sollten sich die beiden Eingangsrechnungen gegenseitig aufheben.
häschen
Neuling
Verfasst am: 29.08.2012 [12:35]
Nicht betriebsrelevant ist auf jeden Fall falsch.
Retouren bucht man im Allgemeinen "raus wie rein", entweder über den Umweg der Gutschriftenerstellung, die Erfassung des Schreibens über die Retoure als Eingangsrechnung (genau wie eine Gutschrift) oder bei Geldeingang direkt gegen das dazugehörende Konto, auf das ehemals auch die Kosten gebucht wurden. Liebe Grüße häschen

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