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Verständnisfrage: Rücklastschriften

dorkd
Neuling
Verfasst am: 07.12.2016 [18:30]
Huhu,
kurz vorab: Ich bin Kleinunternehmer, die folgende Frage ist also eher rein aus Interesse bzw. zu Lernzwecken, da ich über Google keine eindeutige Antwort finden konnte.

Fallbeispiel:
Eine Eingangsrechnung wurde mangels Deckung nicht korrekt ab- und somit wieder zurückgebucht.

Der Kontoauszug sieht also wie folgt aus:
Lastschrift 01.01.2016 //// - 100€
Rücklastschrift 02.01.2016 /// + 100€
Rücklastschriftgebühren 02.01.2016 /// - 1€
Erneute Lastschrift oder manuelle Überweisung 03.01.2016 /// - 101€

Laut meinen Recherchen, würden die meisten die Rücklastschrift einfach komplett als "Nebenkosten des Geldverkehrs" buchen, was aber meinem Verständnis nach falsch wäre, schließlich ist die Rücklastschrift doch erfolgsneutral, oder nicht? Ich würde lediglich die Rücklastschriftgebühren als "Nebenkosten des Geldverkehrs" buchen und die Rücklastschrift an sich auf das Verrechnungskonto 1360. Sprich ich würde die Vorgänge folgendermaßen zuordnen / kontieren:

Lastschrift 01.01.2016 /// - 100€ (Werbekosten, was auch immer)
Rücklastschrift 02.01.2016 /// + 100€ (Verrechnungskonto 1360)
Rücklastschriftgebühren: 02.01.2016 /// - 1€ (Nebenkosten des Geldverkehrs)
Erneute Lastschrift oder Überweisung /// - 100€ (Verrechnungskonto)

Liege ich damit völlig daneben? Und wenn man die Rücklastschrift an sich wirklich als Nebenkosten des Geldverkehrs bucht, warum ist das so?

lg. Daniel

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.12.2016 um 18:31.]

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