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Zahlungsziel auf Mahnungen?

maxverkauft
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 19.11.2013 [10:28]
Hall Leute,

ich würde gerne in die Textbausteine für die Mahnungen eine variable Datumsangabe einfügen.

D.h. auf der Zahlungserinnerung soll "zahlbar bis spätestens 01.01.2020" erscheinen. In den Mahnoptionen können die Tage der verschiedenen Mahnstufen definiert werden. Hierüber lässt sich die Datumsausgabe sicherlich steuern, oder?

Wie kann ich das umsetzen?

Gruss

Max
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 19.11.2013 [16:20]
Hallo maxverkauft.
  • Was verkaufst Du? Würde gerne bei Dir bestellen - egal was. Ich zahle auch spätestens 1.1. 2020. Das interessiert mich jetzt aber...icon_smile.gif
  • Zahlungsziel erneut auszugeben geht nicht, macht auch keinen Sinn, und ist auch nicht nötig.
  • Am besten setzt man druckaufbauend und auf automatischen Zahlungsverzug. Dazu hier gute Formulierungen oder Info's aus dem Newsletter von OM 2013.10.



Etwas zum Thema ausholend:
Zahlungsfrist ist der Montag 15.7.2013
Rechtshinweis:
Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. D.h. der Schuldner ist ab 13.7. 2013 in Zahlungsverzug.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet, können die Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.
Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:
Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
Portokosten
Verzugszinsen
Gerichtskosten für Mahnbescheid

Darüber hinaus können insbesondere Kosten für Auskünfte (z.B. zur Ermittlung des Wohnortes des Schuldners) und Kosten für Bankrücklasten neben der Hauptforderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

Wenn der Schuldner sich bereits im Zahlungsverzug befindet, also eine gesetzte Zahlungsfrist hat verstreichen lassen, ohne die Forderung zu begleichen, hat dieser für alle mit dem Mahnverfahren verbundenen Kosten aufzukommen, auch wenn er die Forderung begleicht, noch ehe der beantragte Mahnbescheid zugestellt wurde.

Es liegt in der Verantwortung des Schuldners rechtmäßige Forderungen fristgemäß zu begleichen. Daher hat der Schuldner alle Kosten zu tragen, die durch einen durch ihn verursachten Zahlungsverzug bedingt sind.

In der Hoffnung dass, sich alles gütlich regeln läßt, verbleibe ich Ihnen gegenüber

hochachtungsvoll


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maxverkauft
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 20.11.2013 [09:43]
Hallo Samm,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich möchte nicht das ursprüngliche Zahlungsziel der Rechnung ausgeben sondern eine Zahlungsfrist für die jeweilige Mahnung (z.B. Mahndatum + 7 Tage). Meine aktuelle und sehr schwammige Formulierung "Zahlung innerhalb einer Woche" möchte ich zukünftig vermeiden.

Gruss

Max
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 20.11.2013 [10:50]
Was erzähl ich hier? Hier gehts lang:>> Mahntage errechnen. Geht über den Vorlagen Designer. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
maxverkauft
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 20.11.2013 [16:52]
Hab es hinbekommen, vielen Dank für die Info. icon_wink.gif

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