Hallo liebes Forum,
bei einem Telefonat mit meinem Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass Zuschläge zur Rechnung (z.B. Kunde überweist statt 499€ RE Betrag 500€, also 1€ als Trinkgeld) umsatzsteuerpflichtig sind.
OrgaMAX bietet mir bei der Verbuchung die Option "Zuschlag zur Rechnung" an, scheint es intern aber als umsatzsteuerfrei zu verbuchen.
Weiß jemand, wie ich für die Zukunft und ggf. Rückwirkend die Umsatzsteuer automatisch buchen lassen kann?
Gleiches gilt bei Rücklastschriften für selbst erhobene Gebühren. Bsp: Bank verlangt 6€ ich schlage für den Kunden noch 4€ drauf, so dass er 10€ mehr zahlen muss. Die 4€ wären laut FA auch umsatzsteuerpflichtig.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Olli
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Zuschläge zur Rechnung Umsatzsteuerpflichtig!?
oli.a Neuling | |
Angeal Guru Das Problem kenne ich. Habe auch noch keine Lösung gefunden. Beste Grüße Angeal ---------------------------------- Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Rechtschreibfehler dürfen behalten werden und unterstreichen nur meine Individualität. | |
Samm orgaMAX-Profi > Standard FiBU Konten für > Zuschläge und Mahnungen > Stammdaten > Finanzbuchhaltung Standard > FiBU Konten Dort ist mir unklar die Einstellung von Standardkonten für den Fall Zuschlag und Mahnung Warum sind für beide Fälle nur ein und dasselbe Konto einstellbar?
Bitte so auftrennen, dass ich eine richtige Voreinstellung treffen kann! Bei einer Rechnung zu 19 % MWST werden Zuschläge immer auf 8200 Erlöse mit 0 % MWST gebucht. Konkret ist es nicht ausreichend voreinstellbar!! [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 30.07.2012 um 17:31.] ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
photoarthuebner Neuling Hat sich hier schon was getan? Habe das gleiche Problem! Beste Grüße Marcus | |
Samm orgaMAX-Profi Da liegt ein programmseitiger Fehler vor. Normalerweise reicht es aus das entsprechende Konto im Kontenplan anzupassen und den Steuersatz z.B. auf 19 % fest einzustellen. Hier wirkt das nicht. Es werden auf die Konten von 8200 gebucht. Es wird weiterhin nur der Nettobetrag in KZ 41 USTVA gebucht. Das ist falsch. Wende Dich bitte an den Support und berichte. Danke ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
Samm orgaMAX-Profi Es bleibt dir nichts übrig als über Splittbuchung das Trinkgeld auf Erlöse 19 % zu buchen. ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
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