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Richtig buchen für die Umsatzsteuererklärung

Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 01.11.2017 [07:31]
Hallo,
ich will mal lieber hier meinen Post einstellen, denn ich weis nicht genau wie ich meine Frage zuordnen sollte. Ich habe eine Frage in Sachen "Buchung" bei OM. Ich habe die aktuelle Version, verwende jedoch für die Umsatzsteuererklärung immer noch Lexware. Ich hatte immer etwas Angst davor mich komplett auf OM zu verlassen. Auf was muss ich denn achten?

Angenommen ich kaufe etwas ein für mein Geschäft muss ich dann erst den Lieferanten anlegen, dann eine Bestellung ausführen und dann die Rechnung eingeben? Oder vergesse ich hier etwas?

Und wie ist das bei einer Rechnung die ich stelle. Der Kunde zahlt und ich buche den Geldeingang z.B. über das Konto. War es das schon?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 01.11.2017 [12:54]
Zentrale Stelle ist > Finanzen Bank Kasse.
Rechnung werden über > Finanzen Bank Kasse ausgeglichen. Dadurch wird im Hintergrund das amtliche Formular befüllt.
Ausgaben werden auch über > Finanzen Bank Kasse verbucht. Entscheidend ist immer das eine Kategorie = Buchungskonto ausgewählt wird. Du mußt dazu nicht unbedingt einen Lieferanten anlegen.

Wenn Du Lieferanten anlegst, kannst Du direkt Eingangsrechnungen anlegen (> Finanzen). Kategorie auswählen und bei Zahlung über > Finanzen Bank Kasse zuordnen.
Das wars schon. Bei Nettorechnungen bitte tiefer einlesen. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 01.11.2017 [20:22]
Hallo,

super danke für die Info. Das ist natürlich um ein vielfaches einfacher wie ich dachte. Dann arbeite ich mich mal ein. Allerdings habe ich dazu noch ein Frage. Ich habe unter Zahlungen Bank/Kasse nur das Kassenbuch und die Verrechnung, ansonsten nur meine Bankkonten. Was nehme ich da? [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 01.11.2017 um 20:24.]
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 01.11.2017 [22:34]
Bankkonto ist klar: Was dort ein/ausgeht, wird zugeordnet Kategorie Zahlung von Kunde, oder einem Ausgabekonto.

Ob Du Kassenbuch wirklich führen mußt, erkundige Dich genau. Es verpflichtet Dich schon beim Start zu einer "zwanghaft" genauen Buchführung mit fatalen Folgen bei Fehlern, weil jeder Schritt intern dokumentiert wird. Wenn Kassenbuchführung nicht unbedingt nötig, ist das Verrechnungskonto günstiger, weil Du "keinerlei Spuren hinterläßt bei nachträglichen Korrekturen".
Belese Dich welche Steuervariante (> Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuereinstellungen) du wählst. Am praktikabelsten ist die Variante 3. Damit kannst Du wie bei "Favoriten" voreinstellen, welche Konten bei Dir regelmässig vorkommen und dann sichtbar sind. ( > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten Konto "sichtbar" "erweitert", "unsichtbar" stellen.
TIPP:
Bitte unter > Hilfe > Erste Hilfe: Steuern und Buchführung immer als Erstes nachlesen: sehr praxisnah!! Ein MUSS und wirklich gut gelungenes Script! Und bitte die Forumsuche bemühen! ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 03.11.2017 [12:56]
Hallo, sehr schön erklärt das spart mir viel Arbeit beim Suchen und nachher auch verstehen. Nein ich muss kein Kassenbuch führen. Du hast mir sehr geholfen vielen Dank dafür.
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 05.11.2017 [19:00]
Hallo,
ich habe dennoch ein Problem. Angenommen ich erhalten ein Rechnung die ich bezahlen muss, dann lege ich eine Eingangsrechnung an. Danach gehe ich nach in Zahlungen/Bank/Kasse auf mein Konto und suche mir die entsprechende Überweisung, die jetzt noch auf rot "nicht zugeordnet" steht. Dann wähle ich "Bezahlung Eingangsrechnung" dann "Eingangsrechnung suchen" die ich dann über die interne Belegnummer finde wähle sie aus und klicke auf "ok". Mein Verstand sagt mit nun das die Buchung auf grün "komplett zugeordnet" springen müsste. Macht es aber nicht es bleibt rot --- Was mache ich hier noch falsch?
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 05.11.2017 [20:01]
Ja ist richtig gedacht.
Schaue bitte unten unter > Details ob die > Zuordnung stattgefunden hat. Gehe auch in die > Eingangsrechnung unter > Finanzen, ob die RG dort auf bezahlt (schwarz) gesetzt ist. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 05.11.2017 [20:11]
Ja die Details haben wir geholfen. Die Rechnung war schon zugeordnet, jedoch falsch. Jetzt passt es wieder. Vielen Dank.
Zwei Fragen habe ich noch.
1. Ich muss also grundsätzlich von allem was keine Rechnung hat eine Eingangsrechnung erstellen, damit ich später den Betrag auch zuordnen kann? Das wäre für mich jetzt logisch
2. Ich erstelle ein Angebot über 700.- Euro. Daraus erstelle ich eine Rechnung. Vom Kunden bekomme ich jetzt aber eine Gutschrift über 800.- Euro. Muss ich jetzt die Rechnung korregieren, oder eine Differenzrechnung erstellen?

So danach sollte mein Fragenkatalog abgearbeitet sein. icon_smile.gif
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 05.11.2017 [20:45]
1. Ich muss also grundsätzlich von allem, was keine Rechnung hat, eine Eingangsrechnung erstellen, damit ich später den Betrag auch zuordnen kann? Das wäre für mich jetzt logisch.
Nein mußt Du nicht unbedingt. Du kannst eine Ausgabe auch direkt einer Buchungskategorie zuordnen.
2. Ich erstelle ein Angebot über 700.- Euro. Daraus erstelle ich eine Rechnung. Vom Kunden bekomme ich jetzt aber eine Gutschrift über 800.- Euro. Muss ich jetzt die Rechnung korrigieren, oder eine Differenzrechnung erstellen?
Nein mußt Du nicht. Beim Zuordnung wird geprüft und gefragt, was mit zuviel /zuwenig geschehen soll. Das Zuviel kann dem Kundenguthaben zugeordnet werden. Bei nächster Zahlung einer KD Rg wird daran erinnert, ob das Kundenguthaben herangezogen werden soll.

EXKURS:
Du mußt nur dringend vermeiden, dass Kundenguthaben über den Jahreswechsel bestehen bleibt. Da solche Anzahlungen im Kundenguthaben in 2017 bereits Ust enthalten und nächstes Jahr einer neuen Rg lediglich zugeordnet werden, wird aber zum Datum des Gelderhaltes -buchungstechnisch korrekt- im vergangenen Jahr die abgeschlossene EÜR und USTVA 2017 nachträglich verändert!!! (Nicht so korrekt). Damit macht man seine eigenständige FA Formularangaben nachträglich falsch.
TIPP: Auf der sicheren Seite bist du, wenn du Abschlagsrechnungen für Anzahlungen nutzt. Diese wird sofort in die USTVA 2017 gebucht. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Hessennews
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.11.2017 [07:37]
Hallo,
super und vielen Dank für Deine wieder einmal sehr ausführliche Antwort.
Zur Frage 2. noch etwas
Wir stellen bei einigen Kunden nur eine pauschale Rechnung aus, erhalten dann aber immer eine Gutschrift die meist höher als die gestellte Rechnung ausfällt. Bei manchen Kunden stellen wir überhaupt keine Rechnung, sondern erhalten nur eine "Überraschungsgutschrift" die wir dann verbuchen müssen. Daher mein Fragen.

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