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Wohin Raummiete und Bewirtungskosten buchen

Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 18.08.2014 [20:28]
Huhu allerseits,

ich habe kürzlich ein Seminar gegeben und dafür einen Seminarraum in einem Hotel gemietet. Zusätzlich haben die Seminarteilnehmer auf "meine Kosten" Getränke bekommen.
Kann mir jemand aus dem Stehgreif sagen auf welche Konten das Ganze gebucht werden muss?

Es gibt ja z.B. die Konten "4200 Raumkosten" oder "4210 Miete, Pacht", aber was wäre das richtige Konto?

Und für die Getränke, wäre da das Konto "4650 Bewirtungskosten" das richtige? Oder wäre es das Konto "4654 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten" oder gar "Bewirtungskosten (nicht abziehbar)"? Es kommt wohl darauf an, ob es ein Geschäftsessen war oder ob es Bewirtung für Kunden war. Aber wie müsste ich es jetzt in meinem Fall handhaben???

Ich bin etwas verwirrt und hatte mir das Ganze etwas einfacher vorgestellt. icon_frown.gif Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 18.08.2014 [21:28]
Wähle in Ausgaben Konto 4650 und lies den kleinen blauen Hinweis-Link oder gehe gleich unter > Hilfe > Erste Hilfe: Steuern und Buchführung Stichwort Bewirtungskosten: ist dort ausführlich beschrieben.

Das Konto 4650 zerlegt den Gesamtbetrag z.B. 119,0 € im Hintergrund zunächst in den Netto-Anteil 100,00 € und den kompletten Umsatzsteueranteil 19,00 €, bucht den kompletten Umsatzsteueranteil als Vorsteuer,
zerlegt den Nettoanteil in einen 70-prozentigen betrieblichen Anteil von 70,00 € auf 4650 und einen
30-prozentigen Privatanteil von 30 €.

Siehe anschliessend > Finanzen > Rechnungs- Buchungslisten > Kontenübersicht heutiges Datum
und > Finanzen > Rechnungs-Buchungslisten > Einnahme-Überschussrechnung.

Zu den Bewirtungskosten können auch zwangsläufig entstehende Aufwendungen gehören, wenn sie im Verhältnis zum Gesamtpreis von untergeordneter Bedeutung sind: Saalmiete ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 19.08.2014 [15:48]
Hallo Samm,

einen ganz lieben Dank für Deine ausführliche Antwort!
Bei mir stand die Raummiete des Seminarraumes im Vordergrund (80 €) und die Bewirtungskosten waren eher Beiwerk (20 €). Ich denke, dass ich die Raummiete dann wohl eher extra buchen muss, oder?

Danke nochmal - auch für den Hinweis auf die Hilfe ... icon_redface.gif
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 19.08.2014 [19:49]
Keine Bewirtungskosten sind dagegen die Raumkosten, z.B. bei Anmietung eines Konferenzraumes, oder auch die Übernachtungskosten für einen Geschäftspartner. Diese können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Quelle ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 28.08.2014 [14:51]
Hallo Samm,

lieben Dank nochmal für Deine Hilfe.
Ich habe aus dem Rechnungsbetrag eine Splittbuchung gemacht und den einen Anteil als 4650 Bewirtungskosten gebucht. Bei der Raummiete bin ich mir noch nicht ganz sicher - 4200 Raumkosten oder 4210 Miete, Pacht?
Ich tendiere eher zu 4210 Miete, Pacht. Was meinst Du/ihr?

LG Heden
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 29.08.2014 [22:29]
Sorry falsch zitiert. So heisst es:
Ist die Saalmiete im Verhältnis zum Gesamtpreis nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung, können Sie diese Kosten zu 100 % abziehen.


۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 02.09.2014 [14:11]
Hallo Samm,

danke nochmal für Deine Antwort. Die Frage ist nur auf welches Konto buchen - "4200 Raumkosten" oder "4210 Miete, Pacht"? icon_frown.gif
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 02.09.2014 [14:24]
Da steht: Deine Saalmiete ist nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung. Hast Du einen Mietvertrag? Nein! Es sind doch nur sonstige betriebliche Ausgaben, NUR UM DEIN SEMINAR am laufen zu kriegen. Du hast doch keine Mietvertrag über deinen Gewerbesitz.
Sowas würde ich nie als Pacht, Miete, Raumkosten ansehen.
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Heden
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 02.09.2014 [18:39]
Aaaaaaah, ok. icon_redface.gif
Da hab ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Danke, Sam!!!

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