Hallo Leute,
ich verzweifle grade ein wenig mit dem Anlagenverzeichnis
Also ich habe für mein Kleinunternehmen mehre technische Geräte gekauft, wie eine Anlage, Headsets, Mikrofone etc (da ich als Künstler tätig bin). Die Anschaffungskosten lagen in der Regel unter 1000€.
Jetzt die Frage, fällt das ganze in die Kategorie " Sonstige Betriebs/Geschäftsaustattung"? und was wäre die korrekte Kategorie der Abschreibung?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen
Grüße
Christoph
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Anlagenverzeichnis
christo Neuling | |
Samm orgaMAX-Profi Siehe Hilfe Steuern und Buchführung [Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.2017 um 23:19.] ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ | |
christo Neuling Hi Samm, ja das habe ich gelesen. Trotzdem bin ich nicht sicher was die richtige Kategorie ist. Beispiel ein Mischpult. Das ist laut Definition kein Geringfügiger Güter, weil es alleine nicht nutzbar ist. (Ohne Boxen kein Sound).... Die Frage ist also, was ist die richtige Kategorie? | |
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