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Ust Identnummer / UID Nummer

klausma
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 07.12.2012 [09:30]
Hi,

@OM

WARUM fehlt eigentlich so eine wichtige Angabe wie die UST identnummmer (UID Nummer) im Lieferantenstamm.

Es gibt keine Möglichkeit (ausgenommen freies Feld) die UID Nummer eines Lieferanten wie beim Kunden zu hinterlegen.

In vielen Buchhaltunsgsystemen ist dies doch schon (speziell im innergemeinschaftlichen Warenverkehr) ein Pflichtfeld !!!! mfg

klaus
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 07.12.2012 [10:53]
Weil Du schreibst keinem Lieferanten eine Rechnung! Wem Du eine Rechnung schreibst heisst Kunde!
۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
nitomilo
Profi
Verfasst am: 07.12.2012 [18:16]
Korrekt. Und im Kundenstamm kannst du die USt.-Id. hinterlegen. Rechtschreibfehler kommen weil ich im Kopf schon 5 Themen weiter bin.......sorry.


klausma
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 08.12.2012 [09:35]
Sorry, liebe Leute....zumindest in Österreich sieht dies leider anders aus.
Wobei ich fast sicher bin, dass es EU recht ist und nicht nur ein Einfall unserer Finanz.

Zitat:

Vorsteuern. Aufgrund der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS v. 5.3.2010 RV/0364-W/10) darf auch bei Eingangsrechnungen nicht die Überprüfung der Lieferanten-UID vergessen werden. Der UFS vertritt die Ansicht, dass eine Rechnung mit Ausweis einer ungültigen UID die Rechnungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erfüllt. Es kommt somit zur Versagung des Vorsteuerabzuges.
Prüfung der UID-Gültigkeit. Eine regelmäßige Überprüfung der UID-Gültigkeit von Kunden und Lieferanten ist daher unumgänglich zur Minimierung von Umsatzsteuerrisken. Dies ist allerdings sehr zeitaufwändig.

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/recht_steuern/1213850/index

und viele weitere Quellen, wenn Ihr das googelt

Daher: @OM für sachliche Richtigkeit im innergemeinschaftlichen Warenerwerb, gehört die Lieferanten UID verpflichtend in die Stammdaten. mfg

klaus
ricgra
Amateur
Verfasst am: 08.12.2012 [10:48]
und was soll dir die USt.-Id im Lieferantenstamm bringen? Diese muss auf der Eingangsrechnung stehen und nicht in deinem Lieferantenstamm. Dies würde also keinen Sinn machen.
häschen
Neuling
Verfasst am: 10.12.2012 [08:20]
Die Überprüfung der Richtigkeit ausländischer Umsatzsteueridentifikationsnummern ist für den Vorsteuerabzug nach bisheriger Rechtsauffassung regelmäßig nicht zumutbar.

Umsatzsteueranwendungserlass Abschnitt 15.2 Abs. 2:

Der Leistungsempfänger hat die in der Rechnung enthaltenen Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 6.12.2007, V R 61/05, BStBl 2008 II S. 695) Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Überprüfung der Richtigkeit der Steuernummer oder der inländischen USt-IdNr. und der Rechnungsnummer ist dem Rechnungsempfänger regelmäßig nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 2. 9. 2010, V R 55/09, BStBl 2011 II S. 235). Ist eine dieser Angaben unrichtig und konnte der Unternehmer dies nicht erkennen, bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, wenn im Übrigen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind. Unberührt davon bleibt, dass der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen eines anderen Unternehmers für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen kann. Deshalb ist z. B. der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn die Identität des leistenden Unternehmers mit den Rechnungsangaben nicht übereinstimmt oder über eine nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Hinsichtlich der übrigen nach den §§ 14 , 14a UStG erforderlichen Angaben hat der Rechnungsempfänger dagegen die inhaltliche Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Dazu gehört insbesondere, ob es sich bei der ausgewiesenen Steuer um gesetzlich geschuldete Steuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt. Bei unrichtigen Angaben entfällt der Vorsteuerabzug. Zu den unrichtigen Angaben, die eine Versagung des Vorsteuerabzugs zur Folge haben, zählen in einer Rechnung enthaltene Rechenfehler oder die unrichtige Angabe des Entgelts, des Steuersatzes oder des Steuerbetrags. Im Fall des § 14c Abs. 1 UStG kann der Vorsteuerabzug jedoch unter den übrigen Voraussetzungen in Höhe der für die bezogene Leistung geschuldeten Steuer vorgenommen werden.



Die Überprüfung der Richtigkeit ausländischer Umsatzsteueridentifikationsnummern ist für den Vorsteuerabzug nach bisheriger Rechtsauffassung regelmäßig nicht zumutbar. Liebe Grüße häschen
Equilibrium
orgaMAX-Team
Verfasst am: 13.12.2012 [13:05]
"klausma" schrieb:

Sorry, liebe Leute....zumindest in Österreich sieht dies leider anders aus.
Wobei ich fast sicher bin, dass es EU recht ist und nicht nur ein Einfall unserer Finanz.

Zitat:

Vorsteuern. Aufgrund der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS v. 5.3.2010 RV/0364-W/10) darf auch bei Eingangsrechnungen nicht die Überprüfung der Lieferanten-UID vergessen werden. Der UFS vertritt die Ansicht, dass eine Rechnung mit Ausweis einer ungültigen UID die Rechnungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erfüllt. Es kommt somit zur Versagung des Vorsteuerabzuges.
Prüfung der UID-Gültigkeit. Eine regelmäßige Überprüfung der UID-Gültigkeit von Kunden und Lieferanten ist daher unumgänglich zur Minimierung von Umsatzsteuerrisken. Dies ist allerdings sehr zeitaufwändig.

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/recht_steuern/1213850/index

und viele weitere Quellen, wenn Ihr das googelt

Daher: @OM für sachliche Richtigkeit im innergemeinschaftlichen Warenerwerb, gehört die Lieferanten UID verpflichtend in die Stammdaten.


Hallo,

OK. Angenommen du könntest Sie im Lieferanten hinterlegen? Was soll dann weiter passieren?
Möchtest du diese UID des Lieferanten online überprüfen? Gibt es dafür in Österreich ein Online-System?
In Deutschland gibt es das. Allerings wie andere hier schilderten eben dann für den Kundenstamm. Die Balance ist der Akt - Immer schön die Waage halten
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 09.01.2018 [00:41]
USt-ID Nummer beim Lieferanten hinterlegen? ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
HeavyUser
Laie
Verfasst am: 01.02.2018 [11:35]
Also von Lexware her meine ich mich zu erinnern, dass man auch bei Eingangsrechnungen die USTID angeben und prüfen lassen konnte (online)...vielleicht kann das ja jemand bestätigen?

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