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10-Tage-Regelung in Orgamax

domgre
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 30.12.2020 [20:56]
Hallo zusammen,

ich bereite mich auf das Ende des Jahres vor und würde gerne die Umsatzsteuerzahlugn Dezember 2020 noch mit in das Jahr 2020 nehmen. Das ist ja über die 10-Tage-Regelung (wahrscheinlich) sogar mit Dauerfristverlängerung möglich. Wie aber bilde ich das in Orgamax ab?
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/faelligkeit-bei-10-tages-zeitraum_170_378900.html

Kurz zusammengefasst: Regelmässige Zahlungen die bis zu 10 Tage nach Jahreswechsel noch gezahlt werden und eigentlich dem Vorjahr zugeordnet werden könnten, können auch bei EÜR entgegen dem Zu/Abflussprinzip noch als Betriebsausgabe im Vorjahr erfasst werden. Bedeuet also, UST-VA rechtzeitig in 2021 abgeben und man kann die Zahlung der UST für Dezember 2020 noch als Ausgaben in 2020 mit rein nehmen.

Habt ihr eine Idee wie das in Orgamax abgehandelt wird?

Vielen Dank!
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 30.12.2020 [21:19]
Gebe zum 31.12. über Verrechnungskonto die USTVA als Ausgabe mit dem Buchungskonto ein.
Im Januar wird der Überweisungsbetrag mit gleichem Konto gebucht und aufgehoben über eine weitere Buchung in Verrechnung mit umgekehrten Vorzeichen.
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Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 30.12.2020 [21:19]
Gebe zum 31.12. über Verrechnungskonto die USTVA als Ausgabe mit dem Buchungskonto ein.
Im Januar wird der Überweisungsbetrag mit gleichem Konto gebucht und aufgehoben über eine weitere Buchung in Verrechnung mit umgekehrten Vorzeichen.
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