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Anlagegut und Innergemeinschaftlicher Erwerb

LUMENTIS
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 19.06.2016 [00:41]
Liebe orgaMAX-User,

ich erstelle meine Einnahmen-Überschussrechnung direkt mit orgaMAX.

Es kommt häufiger vor, dass ich eine steuerfreie innergemeinschaftiche Lieferung habe. Zum Beispiel bei Amazon ist das häufiger der Fall, dass die Rechnung (ohne MwSt.) aus irgendeinem EU-Land kommt. Im Normalfall kontiere ich dann einfach auf "5425 - Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und Umsatzsteuer" und der Fall ist damit erledigt.

Allerdings wenn das Gerät teurer als 410 Euro (bzw. 150 Euro) ist und es somit ins Anlagenverzeichnis muss, dann wird es komplizierter. Denn wenn ich "5425" benutze und zusätzlich noch das Anlagegut manuell anlege, dann würde das Anlagegut in der EÜR sozusagen doppelt als Ausgabe erscheinen. Einmal der volle Wert als Aufwand und zusätzlich der jährliche Abschreibungswert.
Ich glaube eine perfekte Lösung gefunden zu haben und wollte an dieser Stelle fragen, ob ihr das nachvollziehen/ bestätigen könnt:

Ich habe das Konto 5425 kopiert (nun 5426) und habe die Kontendetails so editiert, dass keine Werte mehr in der Einnahmen-Überschussrechnung Rechnung erscheinen. Die Auswertung für die Umsatzsteuer bleibt erhalten.
Alle entsprechenden EU-Einkäufe die ich im Endeffekt im Anlagenverzeichnis haben möchte, kontiere ich jetzt also direkt auf mein neues Konto "5426".
Danach lege ich (zusätzlich) das Anlagegut manuell im Anlagenverzeichnis an und stelle die entsprechenden Werte für die Abschreibung ein.

Jetzt scheinen alle Werte in allen Formularen (EÜR, Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung) gleichzeitig korrekt zu sein. Die Formulare müssen NICHT manuell editiert werden.
Macht das jemand genauso? Denkt ihr, dass ist richtig wie ich das mache oder habe ich irgendetwas übersehen?

Danke.

Viele Grüße,
Christian [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 19.06.2016 um 10:19.]www.lumentis.de - Portraitfotografie aus Berlin
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 21.06.2016 [14:07]
Hallo,
Sehe ich genauso,
falls beide USt-IDs auf der Rechnung vermerkt wurden.
Ein Anlagegut aus innergemeinschaflichem Erwerb kann nicht ordnungsgemäss gebucht werden.
Lediglich Ausgaben bis 410 € können über Konto 3425 SKR 03 / 5425 SKR 04 direkt abgeschrieben werden. Höheren Beträgen fehlt die korrekte sich aufhebende Vorsteuer-/ Umsatzsteuerverbuchung über
KZ 89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
KZ 61 Abziehbare Vorsteuerbeträge Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1 UStG

Daher geht der Weg für Anlagevermögen über eine Kopie des genannten Kontos. In > Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten RK > Kontendetails bearbeiten. Hier die EÜR Positionen löschen. Dadurch wird die nochmalige zudem sofortige komplette Ausgaben in der EÜR ausgeschlossen.

Als Notiz vermerke: Verwendung siehe Anlageverzeichnis
Anlagegut und Innergemeinschaftlicher Erwerb

KZ 89 KZ 61
gebucht auf Anlegen einer Kopie Kto 3426 ohne EÜR Positionen

Anlageverzeichnis Nr. ,
Bezeichnung
Art des Anlagegutes
Kategorie der Abschreibung
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