Also zunächst gibt es keinen vernünftigen Grund, EINE Firma in ZWEI Buchungssachverhalte aufzuteilen,
AUSSER: das Finanzamt hat zwei Steuernummern für die EÜR- Erstellung vergeben. Dann muss man die Umsatzsteuervoranmeldung konsolidieren- das ist so richtig.
Nicht richtig ist (sorry Samm), dass es sich um eine umsatzsteuerliche Organschaft handelt, sofern es nicht um Körperschaften sind- umsatzsteuerliche Organschaften können zwei Einzelfirmen eines einzelnen Unternehmers sein, da ein Unternehmer (=eine natürliche Person) umsatzsteuerlich immer nur ein Unternehmen hat.
Einkommensteuerlich sieht das anders aus, da kann ein Unternehmer zwei Unternehmen betreiben, die dann zwei EÜR (oder Bilanzen oder eine Bilanz und eine EÜR) erstellen müssen.
Zum Thema:
Sie schreiben zuerst, die Steuerberaterin sage
"maggot" schrieb:
Hier wird gesagt: "DAS GEHT ABER NICHT"
Das halte ich für Unsinn- natürlich geht es, zwei Importdateien in einen Mandanten zu buchen.
Dann aber schreiben Sie:
"maggot" schrieb:
Das Problem ist nur, die behaupten das sei zu Aufwändig und würde daher mehr Kosten verursachen, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, denn es wird ja schon passend gebucht und die müssten das folglich ja nur noch mal prüfen...was sich nach einer gewissen Zeit aber erledigt haben sollte, weil man irgendwann weiß wie man was wo buchen soll. Folglich müsste die Bearbeitung günstiger werden statt teurer.
Weil die dort so auf blöd stellen oder es evtl. auch sind, möchte ich nun die Daten möglichst passend servieren
Und dazu kann ich Ihnen sagen: das stimmt definitiv! Wir erleben in schöner Regelmäßigkeit, dass wir jede Art der Verbuchung durch Mandanten zwar verarbeiten können- die Aufbereitung in vielen Fällen aber so umständlich ist, dass wir dafür auch nicht wesentlich weniger Zeit brauchen, als würden wir die Buchungen selber vornehmen. Das ist im Grunde kein Problem, bei Ihrer Einstellung ("auf blöd stellen"

gehe ich aber davon aus, dass Sie die Arbeit Ihres Steuerberaters nicht wirklich anerkennen- sie soll idealerweise nichts kosten, schließlich machen Sie ja schon alles.
Mal eben schnell was prüfen bedeutet für den Steuerberater: sobald er mehr macht, als die Daten übernehmen und weitersenden, dann haftet er für das, was er da tut. Und genau so umfangreich muss geprüft werden.
Ich biete da zwei Lösungen:
1. wenn Sie eine Steuernummer haben: Buchen Sie einen Mandanten und kennzeichnen im Buchungstext, welche Einnahme/Ausgabe welcher Buchungsart zuzuordnen ist und bitten den Steuerberater, verschiedene Erlös-/Aufwandsbuchungen zu erstellen.
2. Wenn Sie zwei Steuernummern haben: Buchen Sie zwei Mandanten, übermitteln ausdrücklich zwei Unternehmen an den Steuerberater und lassen dort konsolidieren.
Liebe Grüße häschen