Hallo,
nun habe ich mal eine fachliche Frage an die Experten:
Muss ein Gewerbesteuerbescheid als Eingangsrechnung erfasst werden?
Wenn ja, wie verhält es sich dann bei Rückzahlungen (vorl. Festsetzung war zu hoch)
Schon mal besten Dank
contix
Support
Forum
Suche
Anmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.
Gewerbesteuer als Rechnung erfassen?
CONTIX Neuling | |
Equilibrium orgaMAX-Team Hallo Contix, für die Fälligkeit der Gewerbesteuer gibt es ja nur einen Bescheid, keine wirkliche Rechnung. Im Prinzip ist es ja nur eine Zahlungsauforderung der Gemeinde. Deswegen würde ich es als falsch ansehen, dafür eine Eingangsrechnung anzulegen, zumal man ja auch keine Eingansgrechnungsdaten hat wie ER-Nr. etc. Es wird ja einfach nur die Begleichung der Steuerschuld über das Bankkonto angewiesen und dann beim Abruf der Umsätze in orgaMAX kannst du doch den Geldabgang auf das Konto "4320 - Gewerbesteuer" buchen. Damit müsste es sich für dich eigentlich erledigt haben. Alles Weitere macht ja dann dein Steuerberater/Buchhalter. Gruß -Equilibrium- Detmold, 12.10.2011 10:16 Die Balance ist der Akt - Immer schön die Waage halten | |
orgaMAX Forum hat 4941 registrierte Benutzer, 5674 Themen und 18265 Antworten.
Es werden durchschnittlich 4.95 Beiträge pro Tag erstellt.
Zur Zeit sind 0 Benutzer online, davon 0 registrierte Benutzer.
Heute waren bereits 0 registrierte Benutzer online.
SUPPORT HOTLINE
Wir sind für Sie da!
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Erweiterte Supportzeiten von 7:00 - 20:00 Uhr sind in unseren Premium-Supportpaketen verfügbar.
Jetzt anfragen