Support

Forum

Forum

Suche

Anmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.

Google Adwords Rechnung buchen SKR04

ScheibesFitshop
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 03.01.2018 [14:14]
Hallo zusammen,

nun gibt es ja total unterschiedliche Empfehlungen wie man diese blöden Google Adwords Rechnungen buchen kann/soll.
Wie handhabt ihr das denn mit Orgamax?

Mein Steuerberater meinte ich soll den Betrag einfach auf Werbekosten (6600) ohne Steuersatz buchen.
Das scheint mir aber doch schon etwas gewagt zu sein.

Ich würde das nach meinem Gefühl eher wie folgt buchen:
Google Adwords Rechnung beträgt 100 EUR

100 EUR Werbekosten (6600)
19 EUR Abziehbare Vorsteuer §13b UStG 19% (1407)
19 EUR Umsatzsteuer §13b UStG 19% (ausl. Unternehmer)

Somit wäre die Rechnung wieder komplett ausgeglichen.

Was sagt ihr, kann man das so machen?
altersack
Amateur
Verfasst am: 03.01.2018 [16:05]
Ist etwa auf Deinen Adwordsrechnungen irgendeine MwSt ausgewiesen?
Auf meinen nicht.
BModrow
Neuling
Verfasst am: 04.01.2018 [10:03]
Guten Morgen,

auf der Rechnung dürfte keine USt. ausgewiesen sein. Wenn dann ist ein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder den §13b UStG auf den Rechnungen zu finden.

Einfach nur ohne USt. auf 6600 buchen ist meiner Meinung nach auch gewagt. Unterm Strich bleibt es zwar eine Nullnummer mit der USt. aber man muss unterscheiden ob man eine Umsatzsteuer schuldet und eine Vorsteuer geltend machen kann. Es gehört in den Umsatzsteuervoranmeldungen in extra Zeilen gemeldet. Passiert dies nicht kann es nach meinem Wissen je nach Prüfer/Finanzamt im Falle einer Prüfung zur Verzinsung der geschuldeten Umsatzsteuer kommen obwohl es sich mit der in gleicher Höhe abziehbaren Vorsteuer auf 0 € aufhebt.

Die Buchungen kann man meiner Meinung nach so vornehmen wie Sie schreiben. Es werden die benötigten Konten mit den nötigen Beträgen angesprochen und dann bestimmt auch in der Umsatzsteuervoranmeldung die richtigen Zeilen befüllt.

Wenn der Steuerberater die Buchungen bei sich einspielt und die Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt könnte man es auch einfach auf 6600 ohne alles weitere buchen. Man müsste ihn nur auf den Sachverhalt hinweisen und er müsste dann nur noch z.B. den richtigen Datev-Schlüssel vorne an das 6600 dran hängen und schon stimmt auch wieder alles.

Hoffe ich konnte weiter helfen.icon_smile.gif
ScheibesFitshop
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 04.01.2018 [10:15]
"BModrow" schrieb:

Guten Morgen,

auf der Rechnung dürfte keine USt. ausgewiesen sein. Wenn dann ist ein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder den §13b UStG auf den Rechnungen zu finden.

Einfach nur ohne USt. auf 6600 buchen ist meiner Meinung nach auch gewagt. Unterm Strich bleibt es zwar eine Nullnummer mit der USt. aber man muss unterscheiden ob man eine Umsatzsteuer schuldet und eine Vorsteuer geltend machen kann. Es gehört in den Umsatzsteuervoranmeldungen in extra Zeilen gemeldet. Passiert dies nicht kann es nach meinem Wissen je nach Prüfer/Finanzamt im Falle einer Prüfung zur Verzinsung der geschuldeten Umsatzsteuer kommen obwohl es sich mit der in gleicher Höhe abziehbaren Vorsteuer auf 0 € aufhebt.

Die Buchungen kann man meiner Meinung nach so vornehmen wie Sie schreiben. Es werden die benötigten Konten mit den nötigen Beträgen angesprochen und dann bestimmt auch in der Umsatzsteuervoranmeldung die richtigen Zeilen befüllt.

Wenn der Steuerberater die Buchungen bei sich einspielt und die Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt könnte man es auch einfach auf 6600 ohne alles weitere buchen. Man müsste ihn nur auf den Sachverhalt hinweisen und er müsste dann nur noch z.B. den richtigen Datev-Schlüssel vorne an das 6600 dran hängen und schon stimmt auch wieder alles.

Hoffe ich konnte weiter helfen.icon_smile.gif


Die Umsatzsteuervoranmeldung mache ich selbst mit Orgamax.
Daher wollte ich nochmal sicher gehen.

In Zukunft melde ich dann die Google Rechnung wie ich oben geschrieben habe.
Da mir das nur mit dem Konto 6600 einfach zu gewagt ist.
Das Revers-Charge Verfahren wird auf der Google Rechnung in der Fußzeile angegeben, daher sollte das dann auch seine Richtigkeit haben.

Danke für die ausführliche Antwort.
BModrow
Neuling
Verfasst am: 04.01.2018 [10:29]
Gern geschehen!

Genau...es tut einem finanziell nicht weh und ist eben nur ein kleines bisschen Mehraufwand. Dieser ist aber berechtigt, wenn man sich Ärger und Diskussionen mit dem Finanzamt/Prüfer sparen kann!

Ich habe aber auch schon gesehen, dass man in den Lieferantenstammdaten in Orgamax einen Haken setzen kann, dass der Lieferant ein ausländischer ist und Netto-Rechnungen ausstellt. Erzeugt Orgamax dann keine korrekte Buchung? Ich habe das noch nie ausprobiert da wir diesen Fall nicht haben.

orgaMAX Forum hat 4941 registrierte Benutzer, 5674 Themen und 18265 Antworten.
Es werden durchschnittlich 4.95 Beiträge pro Tag erstellt.

Zur Zeit sind 0 Benutzer online, davon 0 registrierte Benutzer.
Heute war bereits 1 registrierter Benutzer online.

SUPPORT HOTLINE

Wir sind für Sie da!

+49 (0) 5231 7090-0

Montag - Freitag
8:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Erweiterte Supportzeiten von 7:00 - 20:00 Uhr sind in unseren Premium-Supportpaketen verfügbar.
Jetzt anfragen