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Rechnung auf "uneinbringbar", was passiert?

mercury
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 10.05.2013 [11:29]
Hi,

kann mir mal einer erklären, was OM macht, wenn ich eine Rechnung auf "uneinbringbar" setze?

Ich habe hier in so einem Fall eben einen "Auftrag" zu einem Vorgang den ich auf uneinbringabr gesetzt habe mit negativen Werten (also Rechnungsbetrag mit Minus Vorzeichen) entdeckt.

Ich dachte zuerst, den hätte ich eventuell erzeugt, weil ich zunächst (vor dem Setzen auf uneinbringbar) versucht hatte die Forerung durch erstellen einer Gutschrift umzukehren. Deswegen habe ich den Auftrag gelöscht (möglicherweise - ich erinnere mich nicht mehr) hatte ich auch bereits eine Gutschrift erzeugt und diese auch wieder gelöscht.

Jedenfalls finde ich jetzt, obwohl der die Rechnung auf uneinbringbar steht, nicht die entsprechende Gutschrift der Umsatzsteuer in den Buchhaltungslisten.

Deswegen jetzt meine Vermutung, ob OM beim Setzen auf "uneinbringbar" eventuell selbst so negative Aufträge/Gutschriften erzeugt?

Kann mir einer genau sagen, was OM also macht, wenn man eine Rechnung auf "uneinbringbar" setzt, und wo (und auch mit welchem Datum) dann die Umkehr der Erlöse und USt abgebildet wird?

Thx --------------------------------------------------------------------
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(Frei nach Rene Egli)
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 10.05.2013 [19:24]
Öffnen Sie dazu die entsprechende Rechnung und geben (falls nötig) am unteren Bildschirmrand der Druckansicht die "Bearbeitung frei". Klicken Sie ganz oben auf "weitere Daten...".

Hier wählen Sie nun einfach den Zahlungsstatus "uneinbringbar" aus. Die Rechnung wird nun mit einem schwarzen Punkt markiert und fließt nicht mehr in die Statistik mit ein.

Da passiert nichts, von dem was du beschreibst.
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mercury
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 10.05.2013 [21:15]
Hi Samm,

und Danke für Deine Antwort. Jetzt löst sich so einiges auf, aber auch neue "Abgründe" tun sich auf. icon_smile.gif

Im betreffenden Fall hatte ich wohl bereits eine Gutschrift erzeugt, weil ich in den Buchhaltungslisten eine Umkehr der USt zu dem Vorgang gefunden hatte.

Dabei wird dann wohl auch ein "negativer" Auftrag erzeugt.

...und fließt nicht mehr in die Statistik mit ein


Und das ist der Grund, warum ich zu dem Kundenkonto keine Einträge in der Buchhaltungsliste fand. Also die Logik von OM ist dann wohl

Rechnung = uneinbringbar = Entfernung aus den Buchhaltungsdaten

Das ist nur blöd, wenn man die verlorene USt in einer USt VA wieder zurück haben will. Denn wenn Du die USt in einer Periode bereits abgeführt hast, und die Forderung in der nächsten Periode uneinbringbar wird, nützt einem die Entfernung in der bereits vorangemeldeten Periode herzlich weinig.

Auch im Jahreswechsel können hier sogar schwer nachvollziehbare Ungereimtheiten entstehen, wenn man den Jahresabschluß bereits erstellt hat und seine Erklärungen gegenüber dem FA gemacht hat, und danach erst die Forderung ausfällt.

Da wird es aus meiner Sicht besser sein, mit Gutschriften zu arbeiten, und diese irgendwie gesondert zu kennzeichnen.

Wie machen andere das? --------------------------------------------------------------------
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(Frei nach Rene Egli)
spicyconcepts
Profi
Verfasst am: 14.05.2013 [09:36]
ich arbeite auch mit Gutschriften, weil ich mir dann in den Rechnungstext gleich eine paar Erklärungen oder Notizen machen kann, was schief gegangen ist.
Mausko
Amateur
Verfasst am: 14.05.2013 [09:44]
"mercury" schrieb:

Das ist nur blöd, wenn man die verlorene USt in einer USt VA wieder zurück haben will. Denn wenn Du die USt in einer Periode bereits abgeführt hast, und die Forderung in der nächsten Periode uneinbringbar wird, nützt einem die Entfernung in der bereits vorangemeldeten Periode herzlich weinig.

Auch im Jahreswechsel können hier sogar schwer nachvollziehbare Ungereimtheiten entstehen, wenn man den Jahresabschluß bereits erstellt hat und seine Erklärungen gegenüber dem FA gemacht hat, und danach erst die Forderung ausfällt.

Da wird es aus meiner Sicht besser sein, mit Gutschriften zu arbeiten, und diese irgendwie gesondert zu kennzeichnen.

Wie machen andere das?

Hallo,
machts Du denn nicht Istversteuerung? Dann wird doch die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang und nicht bei Rechnungstellung fällig. Da bei der EÜR nur der Zahlungsfluß entscheidend ist und es buchhaltungstechnisch keine Forderungen gibt, sollte sich eine uneinbringbare Forderung nicht von einer "normalen" offenen Rechnung im Ergebnis unterscheiden. Bei der Auswahl uneinbring, da solltest Du Dich mal schlau machen.
mercury
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 14.05.2013 [12:30]
...da solltest Du Dich mal schlau machen.


Hallo Mausko,

so schlau bin ich schon. Bei mir geht es um Sollversteuerung und Bilanzierung. Insofern ist das von mir beschriebene Szenario zutreffend. icon_wink.gif

@ spicyconcepts

Im Prinzip ist aber die Version mit der Gutschrift auch nur halb befriedigend, weil man mit der Gutschrift in der Regel (zumindest im Handel) den Verlust der Ware nicht buchhalterisch dokumentiert. Ich dachte eben, dass man die Forderung vielleicht offen lassen sollte, dann den Kunden mit einem Sperrvermerk versieht (so würde man ihn ja auch immer wieder schnell erkennen) und dann von Hand eine Buchung in Konto Forderungsverluste macht?

Wäre das nicht eventuell sinnvoller?! --------------------------------------------------------------------
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(Frei nach Rene Egli)
Mausko
Amateur
Verfasst am: 14.05.2013 [15:27]
"mercury" schrieb:

Bei mir geht es um Sollversteuerung und Bilanzierung.


Übergibst Du die Daten von orgaMAX einem Steuerberater, um eine Bilanz zuerstellen (mit Datevmodul?) oder importierst Du sie selbst in ein bilanzfähiges Programm?

PS:
Vielleicht hilft Dir das weiter....
mercury
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 14.05.2013 [15:57]
Wir wollen nicht päbstlicher sein als der Pabst. Die Unterscheidung nochmal in zweifelhafte Forderungen mache ich nicht. So viele Fälle sind das auch nicht, vor allem haben Sie keine wirklich Relevanz auf die Bilanz.

Bislang machte ich das so, (vor Orgamax) dass ich Forderungen in dem Moment, in dem ich sie ans Inkasso übergab, als Forderungsverluste verbuchte (Kto 2406). Auf diese Weise entstand mir ein Ausgleich denn die ursprüngliche Forderung wurde wieder umgekehrt.

Erfolgt dann die Zahlung doch noch über Inaksso oder vom Kunden verbuchte ich die entsprechenden Einnahmen als Erlös. Alle sind zufrieden.

Nun mit OM muss ich mal sehen. Das einfache "Entfernen" einer Forderung wie es das Setzen auf "uneinbringbar" offenbar bewirkt, empfinde ich als äußerst unglücklich, egal ob Soll- oder Ist-Versteuerer, obwohl ich verstehe, dass es tatsächlich nur für den Soll-Versteuerer ein Problem sein dürfte.



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