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Rechnung wegen Rückläufer wieder unbezahlt

ScheibesFitshop
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.12.2017 [22:50]
Hallo,

ich habe folgendes Problem welches ich nicht weiß wie ich es in Orgamax verarbeiten kann.

Ich nutze Heidelpay für die Zahlungsart "Lastschrift".
Nun hat ein Kunde die Zahlung zurückgehen lassen, dies ist über Heidelpay nicht versichert.
D.h. ich habe nun eine Rechnung die bereits als bezahlt verbucht wurde.

Wie buche ich die Rechnung nun wieder als offen?
Da mir Heidelpay ja den bereits ausbezahlten Betrag bei der nächsten Auszahlung wieder abziehen wird, inkl. einer Gebühr für den Lastschriftrückläufer.

Der Kunde wird die Rechnung nach Absprache nun auf zwei Raten bezahlen.
Somit kann ich die Rechnung mit zwei Geldeingängen wieder auf vollständig bezahlt setzen.

Kann mir hier jemand helfen?
Razor
Profi
Verfasst am: 08.12.2017 [09:14]
Du buchst die Rücklastschrift auf die Ausgangsrechnung. (ich nehme an du Hast einen Umsatz für die Rücklastschrift) Der Mehrbetrag wird als Bankgebühr ausgewiesen. Dann sollten die beiden Zahlungen auf die Rechnung gebucht sein und die Rechnung wieder offen.
Jede Zahlung die vom Kunden nun kommt (Raten) kannst du dann ebenfalls der Ausgangsrechnung zuordnen bis der Gesamtbetrag bezahlt ist,
ScheibesFitshop
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 27.12.2017 [13:32]
Nun hat sich in diesem Fall noch etwas getan.

Das Ganze ging nun offiziell über ein Mahngericht und der Kunde muss somit die Gerichtskosten und sämtliche Auslagen mitbezahlen.

Da der Betrag nun wesentlich höher ist als der ursprüngliche Rechnungsbetrag, stellt sich mir nun die Frage, wie ich das nun verbuche.

Beispiel:
Rechnungsbetrag = 50 Euro
Gerichtskosten und Auslagen = 50 Euro (diese wurden von mir ja bereits bezahlt und Kunde muss Sie "erstatten"icon_wink.gif

Zahlung auf zwei Raten a 50 Euro.

Wenn nun die erste Rate kommt, ist die Rechnung ja theoretisch schon wieder ausgeglichen, auf was buche ich dann die zweite Rate von 50 Euro? Es gibt ja keine Rechnung darüber.

Kann mir da nochmal jemand helfen?
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 27.12.2017 [22:39]
Hallo ScheibesFitshop,
Die Gerichtskosten und Auslagen = 50 Euro (diese wurden von mir ja bereits bezahlt und Kunde muss Sie "erstatten".
Den Eingang des Kundenbetrages kategorisierst du genau dem gleichen Konto zu wie die von Dir bezahlten Auslagen jetzt aber als Einnahme (von aufpoppender Warnung nicht irritieren lassen).

PS Tipp Splittbuchung nutzen:
wenn Beträge saldiert verkürzt überwiesen werden wegen z.B. anfallender Nebenkosten.

Z.B. statt 50 € überweist er nur 48 €. Gehe auf Splittbuchung
a) zu +50 € auf vollen Rechnungsbetrag buchen und
b) zu -2 € andere Kosten. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
ScheibesFitshop
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 03.01.2018 [14:06]
Danke!

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