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Sachentnahme

acaena
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 07.08.2014 [12:13]
Hallo,
ich hoffe, es ist das richtige Forum hier ....
Weiß jemand, wie man eine Sachentnahme verbucht? Ich habe einen landwirtschaftl. Betrieb+Baumschule, außerdem eine Highlandherde. Jetzt haben wir privat einen Bullen entnommen. Irgendwie weiß ich nicht, wie ich den jetzt im Programm verbuchen soll, da ja kein Geld geflossen ist.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
LG Heidi
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 07.08.2014 [12:23]
Wie ist der denn festgehalten? Im Lagerbestand oder als Einkauf ? Hat der überhaupt eine Bedeutung in deiner EÜR? ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
acaena
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 07.08.2014 [12:48]
Naja, das wäre halt eben der Ansatzpunkt. Müsste ich den als Lagerbestand führen?
Der ist ja bei uns geboren. Normalerweise werden die geschlachtet und das Fleisch verkauft bzw. die Tiere werden lebend verkauft.
Diesmal haben wir das Fleisch privat entnommen. Eine Bedeutung in der EÜR hat der auf jeden Fall. Haben wir immer mit angegeben. Nur jetzt bei dem Programm weiß ich nicht so recht, wie ich das mache (ich hab das noch nicht so lange).
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 07.08.2014 [12:55]
Den mußt du nicht in den Lagerbestand aufführen.
In der EÜR spielt er keine Rolle. Er wurde weder eingekauft - verursachte keine Kosten - und verursacht keine Einnahme.

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acaena
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 07.08.2014 [13:17]
Kosten hat er schon verursacht: Futter, Tierarzt etc. ...... und es ist ja eine Privatentnahme, nur eben kein Geld, sondern Naturalien ....
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 07.08.2014 [13:27]
Genau sowas mußt du entnehmen als Privatentnahme. Aber sind wohl nur die Tierarztkosten, denn sonst habt ihr ihm nur Bio Gras zu essen gegeben. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 09.08.2014 [13:33]
Unter > Hilfe Erste Hilfe > Steuern und Buchführung suche bitte nach dem Stichwort

" Sonderfall Privatentnahme " ff
Wenn Sie einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen entnehmen und privat (oder für andere betriebsfremde Zwecke) verwenden, müssen Sie den aktuellen Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert als Betriebseinnahme buchen und darauf Umsatzsteuer bezahlen.

Den Wert Ihrer Privatentnahme belegen Sie am besten durch das Ankaufsangebot eines Händlers. Sollte das im Einzelfall nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig sein, können Sie als Wert auch die Verkaufspreise ansetzen, die vergleichbare gebrauchte Wirtschaftsgüter in Internetauktionen oder auf anderen Verkaufsplattformen erzielen. Für Fahrzeuge kommen auch Bewertungsdienste für Gebrauchtfahrzeuge infrage (wie die Schwacke-Liste oder DAT-Online).


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acaena
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 11.08.2014 [12:53]
Oh, ganz lieben Dank! Ich hab immer als Suchwort "Sachentnahme" genommen und nix gefunden.
Das hilft mir jetzt auch weiter icon_smile.gif icon_yes.gif

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