Hallo,
ich habe seit kurzen einen geeichten Strom-Zwischenzähler für mein Kellerbüro in meinem eigenen Wohnhaus.
Nun würde ich gerne monatlich den Strom abrechnen.
Ich dachte mir, monatlich ablesen, Kilowattstunde der letzten Stromrechnung zu Grunde legen, Eigenbeleg mit den Stromkosten und Zählerstand, etwa 15,-- Euro und verbuchen.
Buchungssätze.de spricht bei SKR04 aber von 2 Konten für Stromkosten und zwar
6328 Gas, Strom, Wasser f. Gebäude, d. nicht z. Betriebsvermögen gehören
6325 Gas, Strom, Wasser
Eigentlich wäre 6328 richtig, gibt es aber in OM Kontenrahmen nicht. Also einfach pauschal 6325 nehmen?
Danke für die Antwort.
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 01.06.2018 um 23:59.]
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Stromkosten Kellerbüro buchen SKR04 6325 oder 6328
deBabba Neuling | |
kullli Amateur Ja, wenn die EÜR-Position 151 für Deine Steuern ok ist ? Ansonsten kannst Du noch ein/das Konto kopieren oder anlegen. Im Zweifelsfalle immer Deinen Steuerberater fragen. Einfacher wäre aber das mit der Jahresrechnung der Stromkosten zu machen, das wäre genauer ? | |
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