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Trotz Verpflegungspauschale: Vorsteuer für tatsächliche Verpflegungskosten absetzen

Klangarchitekten.de
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 12.07.2011 [12:25]
Hallo zusammen,

in einem anderen Forum habe ich diese Frage entdeckt und suche nun die richtige Umsetzung in OM.

Frage:
Auch wenn man die tatsächlichen Verpflegungskosten nicht absetzen darf, sollte man als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sämtliche Rechnungen/Quittungen für Speisen und Getränke auf Geschäftsreisen sammeln.

Daraus darf man nämlich die Vorsteuer ziehen (BMF-Schreiben, 28.3.2001, Az. IV B 7 – S-7303a – 20/01).

Antwort:
Yep, das stimmt. Die Vorsteuer aus tatsächlichen Verpflegungsaufwand bei inländischen Geschäftsreisen wird erstattet, auch wenn der tatsächliche Verpflegungsaufwand höher ist als die Pauschalen.

Man könnte hierzu das Konto 4674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand nebst dem entsprechenden Steuerschlüssel verwenden. Im MB-Kontenplan ist dieses Konto allerdings mit dem amtlichen EÜR-Formular verknüpft. Ich würde daher dieses Konto zunächst kopieren und anschließend mit bearbeiten.

Steuerschlüssel = Vorsteuer 19% (Steuerschlüssel 7, Steuerkonto 1576)
Alternativ "Variabel", um auch für 7% VSt gerüstet zu sein.
Position Einnahme-Überschuss-Rechnung (gesamt) = 0
Sachgebiet Einnahme-Überschussrechnung = 0

Nunmehr können die Ausgaben wie gewohnt aufgezeichnet werden. Das sollte dann alles korrekt aufgezeichnet werden. Bitte zunächst in der DEMO-Firma nachstellen und verifizieren.

Jetzt die große Frage:
Können diese Einstellungen auch bei Orgamax übernommen werden, und es wird alles korrekt verbucht?

Ich habe das Konto kopiert und bearbeitet und würde nun auf das Konto 4675 buchen. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 12.07.2011 um 12:26.]Das Telefon ist und bleibt der häufigste Kontaktpunkt mit Ihren Kunden.
Wie klingt eigentlich Ihre Telefonansage?

Schauen Sie mal vorbei.
http://www.klangarchitekten.de/leistungen--produktion--telefonansage.htm
Equilibrium
orgaMAX-Team
Verfasst am: 13.10.2011 [09:18]
Hallo Klangarchitekten.de,

interessante buchhalterische Frage! Die Bearbeitung des Kontos, wie von dem Beantworter aus dem anderen Forum beschrieben, kannst du problemlos 1:1 in orgaMAX übernehmen. Dazu musst du nur im Kontenplan das Konto kopieren (hast du bereits gemacht) und dann die Kontendetails bearbeiten.
Es sei an der Stelle gesagt: Bitte sprich das mit dem Steuerberater ab. Evtl. hat er oder sie ein anderes Konto dafür vorbereitet.

Mir kommt da aber auch folgendes in den Sinn:

Wenn doch die Verpflegung steuertechnisch/buchungstechnisch nicht relevant ist, sondern nur die darin enthaltene Steuer an sich, dann leg doch eine neue Eingangsrechnung an und buche den Nettobetrag der Speise auf "nicht betriebsrelevant" und die Vorsteuer auf "4674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand". Damit müsste es doch auch ohne Kopieren des Kontos etc. gehen.
Oder?

Danke für deinen Beitrag

Gruß
-Equilibrium-

Detmold, 13.10.2011 09:18 Die Balance ist der Akt - Immer schön die Waage halten

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