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UID Nummer beim Lieferanten hinterlegen?

winkimedia
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 08.01.2018 [22:11]
Hallo
Ich habe erstaunt festgestellt, das man beim Lieferanten keine Umsatzsteuer-ID-Nummer hinterlegen kann. Beim Kunden allerdings schon. Wenn ich aber einen ausländischen Lieferanten habe, welcher per Haken auch Nettorechnungen erstellen kann, dann muss ich ja auch die UID-Nummer nachweisen...oder? Zumindest verlangt das unser Steuerberater. Bin zwar kein Steuerexperte, aber mir erscheint das logisch. Ich könnte zwar ein Individuelles Feld dafür nutzen, nur...wird das auch per FIBU-Export richtig ins DATEV-Format übertragen? Ich glaube mal nicht. Kann mir auch nicht vorstellen, das dies noch keinem aufgefallen sein sollte bzw. das dies so korrekt ist, ohne UID-Nummer. Hat da jemand ne plausible Erklärung?

MfG
Micha [Dieser Beitrag wurde 4mal bearbeitet, zuletzt am 08.01.2018 um 22:15.]MfG
Micha
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 08.01.2018 [23:52]
Hallo winkimedia,
Nur bei Ausgangsrechnungen (EU Kunden) mußt Du die USt-ID Nummer des Partners überprüfen.
Falls die Ust-ID Nummer des EU Lieferanten falsch oder nicht berechtigt ist, hat das Konsequenzen für Ihn, nicht für Dich. Man sollte die USt-IdNr. auf Eingangsrechnungen mindestens auf "Plausibilität" prüfen, ob die verwendete Nummer eine UST ID Nummer sein konnte und nicht z.B. ein Aktenzeichen.

Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.

Die fehlende USt-IdNr. des Lieferanten stellt einen Verstoß gegen das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung dar, führt aber nicht zur Versagung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
winkimedia
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 09.01.2018 [10:58]
Hallo Samm
Danke erstmal. Du hast grundsätzlich mit fast allem Recht. Trotzdem fragt DATEV bei der Übergabe danach. Zumindest wird dies als Fehler interpretiert, weil sie eben fehlt. Es sind so einige Sachen, die nicht DATEV-konform sind, wie z.Bsp. der Ländercode. Auch das wird als Fehler interpretiert, da DATEV mit Ländernamen arbeitet und nicht mit Ländercodes. Sowas müsste man doch spätestens bei einem Test festgestellt haben. Unser Steuerberater ist doch nicht der einzige, der mit DATEV arbeitet. Mich wundert es nur, das da so wenig hier angesprochen wird. Oder der FIBU-Export wird zu wenig genutz, kann natürlich auch sein. Du schreibst ja selber: "...Die fehlende USt-IdNr. des Lieferanten stellt einen Verstoß gegen das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung dar." Leider kann ich ja nicht selber irgendwie die Exportdatei konfigurieren. Sowas soll ja kein Problem darstellen in einer CSV-Datei entsprechende Felder zuzuordnen. MfG
Micha

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