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Umsatzsteuer ab 01.01.2015 für EU Auslandskunden

RBMediaGroup
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 05.01.2015 [20:33]
Hallo

leider habe ich noch keine Möglichkeit gefunden wie ich z.B. bei einem Produkt den jeweiligen MwSt. Satz hinterlegen kann z.B.

Deutschland 19%
Österreich 20%

Können die jeweiligen MwSt. Sätze nicht einmal im Orgamax hinterlegt werden, und beim Rechnungschreiben automatisch angewendet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krüger RB Media Group GmbH - Ihr Partner im Bereich Computer & Internet
CEO: Martin Krüger | Beeskower Str. 259e | D - 15890 Eisenhüttenstadt |
Kontakt: ICQ# 117049978 | E-Mail: m.krueger@rb-media-group.de
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 05.01.2015 [20:57]
Hallo
Deine Frage zielt ab auf die auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen für Privatkunden.
Unternehmen melden ihre Umsätze im Privatkundengeschäft im EU-Ausland an KEA. Die Mitteilungen müssen quartalsweise spätestens am 20. Tag nach Quartalsende eingehen.

Bekanntermassen brauchte OM bisher keine als die in D angewandten MWST Sätze anzubieten.
Die Rechnungen wirst Du z.Z. nur über dein Shop System erstellen können, mit dem Du diese Privatkunden erreichst.

Wie und ob die Kommunikation der Steuerformulare von OM zur KEA erfolgt wird das deltra Team noch berichten müssen. [Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 05.01.2015 um 22:21.]۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
RBMediaGroup
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.01.2015 [11:32]
Hallo

es geht mir nicht um die Steuerformulare, sondern um die Möglichkeit Rechnungen mit der jeweiligen MwSt. auszustellen, ohne dafür jeden Artikel mit der jeweiligen MwSt. anzulegen!

Und nein ich nur Orgamax ausschließlich für die Rechnungserstellen, und kein Externes Script!

Die Umsätzung müsste doch einfach sein,

MwSt. automatisch aus den Kundendaten bzw. aus dem Kundenland ableiten.

Wenn eine Umsatzsteuer-ID hinterlegt ist, wird gemäß der Bestimmungen weiterhin eine Umsatzsteuerfreie Rechnung erstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krüger RB Media Group GmbH - Ihr Partner im Bereich Computer & Internet
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Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 10.01.2015 [11:45]
Sorry es ist sinnlos hier ein weiteres Wort zu schreiben. Worum geht es dir KONKRET?
Du musst schon den umsatzsteuerlichen Sachverhalt worauf du dich beziehst genau benennen können. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
RBMediaGroup
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.01.2015 [11:53]
Hallo

wird ja immer freundlicher hier im Forum, es geht daraum das die MwSt. wie vom Gesetzgeber korrekt auf den Rechnungen ausgegeben wird. Z.B. Österreich 20% usw.

In Orgamax sind nur 0% 7% und 19% möglich, leider gibt es momentan ja nur hier im Forum antworten, Rückrüfe bekommt man garnicht oder erst 3 -5 Tage später.

Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten war mein Vorschalg für jedes EU Land die jeweilige MwSt. zu hinterlegen, diese wird dann bei der Rechnungserstellung unter Berücksichtigung aus welchem Land bzw. ob Netto Rechnung (Für EU Firmenkunden) automatisch ausgewählt.

Selbst Lexware hat dies umgesetzt bekommen.

Wir nutzen bereits seit über 8 Jahre Orgamax und sind bisher immer Zufrieden gewesen, wollten eigentlich nicht wegen einem solchen kleinen Detail Kunden nichtbedienen können bzw. die Fakturasoftware wechseln müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krüger RB Media Group GmbH - Ihr Partner im Bereich Computer & Internet
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RBMediaGroup
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.01.2015 [11:56]
Hallo

EU Mehrwertsteuerpaket betrifft alle Firmen mit B2C Kunden im EU Ausland siehe:

http://www.blicklog.com/2014/07/18/mehrwertsteuerpaket-2015-worauf-unternehmen-im-b2c-bereich-achten-mssen/

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krüger

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Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 10.01.2015 [16:26]
Dein Eingangsbeitrag ist laienhaft angedacht und schon schwammig formuliert.

Und dann kommen Antworten die überhaupt nichts mit uns Usern auf Forumsniveau zu tun haben. Kein User kann dir hier andere MWST Sätze basteln. Und das weißt du schon im voraus bevor du hier schreibst. Entsprechend muss man Dich auf den Punkt bringen, wofür du 20 % MWST brauchst und woran du denkst. Da weiss ich sehr wohl was ich hier von dir zuerst abfrage.

Und dann stellst sich heraus, Du willst tatsächlich die europäischen MWST Sätze gerade nur in der Ums"ä"tzung geliefert wissen.

In welcher naiven Überzeugung du das vorträgst. Und das als Geschäfsführer einer mit offenen Namen sich präsentierenden Computerfirma!

Im Ablauf deiner Gedanken erkenne ich keine durchdachten Überlegungen und dennoch mache ich mir hier die Mühe vorauschauend zu denken und zu antworten. Und man handelt sich nur Deine Unterstellung ein:
...wird ja immer freundlicher hier im Forum...

Ich glaube nicht, dass ich derjenige bin, der diese Tonart im Umgang verdient hat. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
RBMediaGroup
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.01.2015 [16:38]
Hallo

es hat dich niemand gezwungen auf mein Thema zu antworten, ich habe lediglich versucht dem Orgmaax Support zuerreichen, da niemand vom Support auf dieses Problem bislang zurück gerufen hat.

Da es nur diese Änderung am 01.01.2015 für die Umsatzsteuer gab, habe ich die Link zum Mehrwertpaket nicht mit eingeführt, da sich ein Faktura Software Hersteller damit bereits befasst haben sollte.

Softwarelösungen von anderen Herstellern wie Datev und Lexware haben die Änderungen bereits vor dem wirbt "Alle gesetzlichen Neuerungen für 2015" umgesetzt zu haben, bin ich davon ausgegangen das auch diese wichtig Änderung umgesetzt wurde.

Zum Thema ist brauche nicht nur 20% für Österreich sondern alle MwSt. Sätze für die gesamte EU, da mein unternehmen in fast jedem Land B2C Kunden verteilt haben!

Solltest du keine Lösungsansatz liefern können, bitte ich dich einfach dich auf anderen Themen hier im Forum zu konzentrieren!

Da immer noch hoffe hier den vertraglich bezahlten und vereinbarten Support zu erhalten, den ich nicht per Telefon bislang erhalten habe, und das leider nicht zum erstenmal.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krüger
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