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Umsatzsteuer über mehrere Mandanten

domgre
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 20.11.2011 [10:29]
Hallo,

folgende Situation:

Mandant1: PV-Anlage
Mandant2: weiterer Gewerbebetrieb

Beide Mandanten sind UST-Pflichtig, ich drucke aus beiden Mandanten die automatisch erzeugte Voranmeldung aus und übermittele die Summen manuell per Elster. Die UST-Zahlung wird vom Bankkonto des Mandanten 1 abgebucht. Diese Zahlung buche ich vollständig auf UST-Vorrauszahlungen. Damit der Saldo des Kontos passt überweise ich anschließend vom Bankkonto des Mandanten 2 den UST-Betrag auf das Bankkonto des Mandanten 1. Diese Zahlung buche ich in beiden Mandanten auf UST-Vorrauszahlungen (im Mandant 2 als negativer Betrag, im Mandant 2 als positiver Betrag) Somit sind die Salden korrekt.

Das Problem ist dass diese Ausgleichszahlungen in der EÜR des Mandanten 1 unter Zeile 15 (vom FA erstattete und ggf. verrechnete UST) erscheinen. Die Gegenbuchungen tauchen dann unter der Zeile 45 (an das FA gezahlte und ggf. verrechnet UST) auf. Im Saldo passt das ganze also wieder, die Einzelsummen sind jedoch zu hoch.

Wenn ich das richtig sehe müsste ich die Korrekturbuchung im Mandanten 1 als „nicht betriebsrelevant“ kennzeichnen und den UST-Einzug aufsplitten in die tatsächliche Vorrauszahlung für Mandant 1 auf Konto UST-Vorrauszahlungen und den Rest auf „nicht betriebsrelevant“.

Ist mein Denkansatz so korrekt oder welchen Weg sollte ich gehen? Ist es überhaupt Problematisch wenn die EÜR höhere Teilbeträge aufweist wenn der Saldo der korrekte ist?

Eine weitere Sache die mir bei meinen manuellen Kontrollrechnungen aufgefallen ist: Das Feld 14 in der EÜR (vereinnahmte UST) wird Centgenau ermittelt. Hierdurch kommt es zu Abweichungen zur eigentlichen Umsatzsteuerzahlung die ja volle Eurobeträge als Grundlage hat. Ist das deutscher Steuerirrsinn oder gibt es da einen Grund? Hierdurch kann man in der EÜR die UST-Felder nicht so einfach kontrollieren da in den anderen UST-Feldern ja mit den auf gerundeten Beträgen basierenden Werten gerechnet wird.

So, viel Text für einen Sonntagmorgen, ich hoffe meine Problem ist einigermaßen verständlich dargestellt.

Ich wünsche euch allen noch ein schönes Rest-Wochenende!
Nurexx
orgaMAX-Team
Verfasst am: 16.12.2011 [09:53]
Hallo domgre,

die Problematik solltest du am besten mit deinem Steuerberater durchsprechen.
Aber hier ein Vorschlag, den du dann aber auch mit deinem Steuerberater durchsprechen solltest.
Da du die Erstattung des Mandaten 2 an Mandant 1 auch auf UST-Vorauszahlung buchst und damit als Erstattung an das Finanzamt ausgewiesen wird, würde ich ein neues Konto für die Erstattung anlegen (z.B. Verrechnung Mandant 2). Über die Splittbuchung kannst du dann die Lastschrift des Finanzamts als Teil auf das Konto UST-Vorauszahlung und den anderen Teil auf das neue Konto buchen. Die Erstattung von Mandant 2 an Mandant 1 kannst du dann auch auf das neue Konto buchen, dieses wäre damit wieder ausgeglichen.

Ich hoffe es hilft dir weiter icon_smile.gif
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 16.12.2011 um 09:58.]
domgre
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 05.01.2012 [14:08]
Hi,

danke für den Tipp mit dem zusätzlichen Konto, somit habe ich die Zahlungen ordentlich getrennt und einen besseren Überblick und sehe auf Anhieb ob ich alle Umsatzsteuerausgleiche überwiesen habe (nämlich genau dann wenn das Verrechnungskonto für die UST im Saldo 0 ist).

Im Steuerformular steht zwar noch immer der höhere Betrag, das kann ich aber denke ich über die erweiterten Kontoeinstellungen auch noch ändern.

Danke!

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