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Umsatzsteuerbuchung bei innergemeinschaftlichem Erwerb?

Jürgen
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 09.05.2011 [21:35]
Ich habe hier gerade mal wieder einen Fall von innergemeinschaftlichem Erwerb vorliegen. Eine Leistung (Dienstleistung) wurde im Ausland erbracht, und die Rechnung enthält nur den Nettobetrag.

Gibt es eine Möglichkeit die Umsatzsteuer in diesem Fall automatisch verbuchen zu lassen, so dass diese in den entsprechenden Feldern in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheint?

Beispiel:
  • Nettobetrag: 100 Euro (dieser Betrag wird auch bezahlt)
  • Ust-Buchung: 19 Euro (dieser Betrag muss in den Feldern 52/53 erscheinen)
  • Gegenbuchung als Vorsteuer: 19 Euro (dieser Betrag muss in Feld 61 oder eher 67 erscheinen)


Die Umsatzsteuer ist zwar in dem Fall ein Nullsummenspiel, das Finanzamt besteht aber "eigentlich" auf eine korrekte Ausweisung des Betrags.
Jürgen
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.05.2011 [09:17]
Als kleiner Nachtrag: Ich habe mir gerade auch noch einmal den anderen Thread in diesem Forum angesehen "Steuerliche Behandlung von Lieferungen in Nicht EU Länder an Privatpersonen" und nachverfolgt. Im Prinzip bräuchte ich ja genau diese Möglichkeit abweichende Erlöskonten zu erfassen, nur eben nicht für Ausgangsrechnungen, sondern eben für Eingangsrechnungen. Dort finde ich aber nichts entsprechendes...
Jürgen
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.05.2011 [15:14]
Okay, ich bin einen großen Schritt weiter. Wenn ich eine Eingangsrechnung erfasse, kann ich in den Buchungskategorien "Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und Umsatzsteuer" (mit den Standardeinstellungen nur über "Weitere" zu finden) auswählen, und dann den Nettobetrag erfassen. Anschließend kann ich zusätzlich eine Zahlung über den Nettobetrag veranlassen. Dies führt zu folgenden Buchungen (Beispiel 10,70 als Nettobetrag):

Eingangsrechnung:
3425 an 70000: 10,70 Euro (3425 = Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und Umsatzsteuer)
1574 an 70000: 2,03 Euro (1574 = Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%)
70000 an 1774: 2,03 Euro (1774 = Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%)

Zahlung:
70000 an 1000: 10,70 Euro

Im Prinzip wunderbar, der Nettobetrag ist verbucht und ich habe auf 1574 und 1774 jeweils 2,03 Steuer stehen, die sich gegenseitig aufheben. Die Auswirkung auf die Umsatzsteuervoranmeldung mag zunächst verwundern ist aber korrekt:

Seite 1, Feld 89 (Steuerpflichtige Innergemeinschaftliche Erwerbe): Die Umsatzsteuer wird mit 1,90 Euro ausgewiesen. Dies ist korrekt, da hier eigentlich die Bemessungsgrundlage (also der Nettopreis) in vollen Euro angegeben wird. Und in vollen Euro waren es eben nur 10,- Euro, und nicht 10,70 Euro.

Seite 2, Feld 61 (Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichem Erwerb): Hier wird die Steuer direkt angegeben, also die 2,03 Euro in Abzug gebracht.

Unterm Strich hat man durch diese Buchung also sogar noch 13 Cent Gewinn gemacht icon_wink.gif

P.S. Um das Stichwort mal noch für die Forensuche einzuwerfen. Wer z.B. Werbung über Google Adwords bucht, und in seinem Google Konto seine Umsatzsteuer-ID angibt, erhält ebenfalls eine Nettorechnung die genau wie oben beschrieben zu buchen sein müsste. Google erstellt die Rechnungen für Europa nämlich in Irland.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 30.01.2017 [20:03]
Hierzu bildlich die Aufhebung in der USTVA dargestellt, auf einer Nettobasis von 100,00 €. Die MWST 19,00 €
wird in Kennziffer 89 und Kennziffer 61 gebucht und hebt sich auf in Kennziffer 83
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