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USt-Identnummer prüfen

keremakin
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.12.2018 [16:31]
Hallo zusammen,

in der Kundenmaske hat man, nachdem man die USt-Identnummer eingetragen hat, die Möglichkeit diese zu prüfen. Es funktioniert aber nicht ohne Eingabe der eigenen USt-Identnummer. Ich habe aber als Freiberufler kein Gewerbe mit einer USt-Identnummer, sondern nur eine Steuernummer für diese Tätigkeit.

Gibt es eine andere Möglichkeit die USt-Identnummer des Kunden über orgaMAX zu prüfen?

Danke und BG
Kerem
Dateianhang: Hinweis.JPG
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 10.12.2018 [16:51]
Wozu brauchst Du die? Ohne eigene UST ID Nummer kannst Du sowieso keine EU Nettorechnung ausstellen. Im Internet kannst Du dennoch es überprüfen. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
keremakin
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 10.12.2018 [17:01]
"Samm" schrieb:

Wozu brauchst Du die? Ohne eigene UST ID Nummer kannst Du sowieso keine EU Nettorechnung ausstellen. Im Internet kannst Du dennoch es überprüfen.


Als Kleinunternehmer schon., soweit ich weiß. Zumindest gab es bis dato noch nie Probleme.
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 10.12.2018 [18:29]
Du brauchst die UST ID Nummer nicht überprüfen, solange du selbst keine hast. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
PAS
Laie
Verfasst am: 10.12.2018 [23:39]
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), häufige Fragen zur Bestätigung ausländischer USt-ID Nummern:
Startseite > Steuern International > USt-Identifikationsnummer > Bestätigung
Wer ist anfrageberechtigt?
Anfrageberechtigt ist jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. Die Anfrage muss immer die eigene deutsche USt-IdNr. (Anfrageberechtigung) enthalten.

Demnach hält sich die Orgamax Software nur an die Durchführungsverordnung des BZSt.

aber davon unabhängig: auch Kleinunternehmer nach §19 UstG können eine USt ID Nummer beantragen, was dann auch eine Problemlösung wäre

Patrick


4-2200-5
keremakin
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 11.12.2018 [00:37]
"PAS" schrieb:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), häufige Fragen zur Bestätigung ausländischer USt-ID Nummern:
Startseite > Steuern International > USt-Identifikationsnummer > Bestätigung
Wer ist anfrageberechtigt?
Anfrageberechtigt ist jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. Die Anfrage muss immer die eigene deutsche USt-IdNr. (Anfrageberechtigung) enthalten.

Demnach hält sich die Orgamax Software nur an die Durchführungsverordnung des BZSt.

aber davon unabhängig: auch Kleinunternehmer nach §19 UstG können eine USt ID Nummer beantragen, was dann auch eine Problemlösung wäre

Patrick


Als ich meine Tätigkeit vor ein paar Jahren beim Finanzamt angemeldet hab, wurde mir gesagt, dass ich als Kleinunternehmer ohne Gewerbeschein keine UID-Nummer benötige. Ich werd mich morgen nochmal mit dem Finanzamt mal in Verbindung setzen und abklären, ob eine UID-Nummer in meinem Fall Sinn macht. Vielen Dank icon_yes.gif
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 11.12.2018 [01:12]
Als Kleinunternehmer brauchst Du keine UST ID. Nur wenn Du Waren in der EU einkaufst in EU Ländern mit höherem MWST Satz als in Deutschland. Dann macht die UST ID für Kleinunternehmer Sinn. Dann bist Du auch verpflichtet eine USTVA abzugeben.
https://www.invoiz.de/umsatzsteuer-identifikationsnummer-kleinunternehmer/
Bei Chromov zu lesen:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibt es auch für Kleinunternehmer, denn die USt-IdNr. erleichtert EU-weite Geschäfte zwischen Unternehmern und Freiberuflern. Außerdem dient sie als Ersatz für die Angabe der persönlichen Steuernummer auf Rechnungen. Schon deshalb macht es auch für umsatzsteuerbefreite (Klein-)Unternehmer Sinn, die UStIdNr. zu beantragen. Die wissen aber oft gar nicht, dass sie das dürfen.

Die sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.) gibt es, um den Austausch von Lieferungen und Leistungen im innereuropäischen Raum zu erleichtern. Geschäftsleute beweisen sich mit ihrer Hilfe gegenseitig den Status als Unternehmer. Dadurch können sie in vielen Fällen von vornherein auf die Berechnung von Mehrwertsteuer verzichten und sparen sich so die umständliche Steuererstattung.

Die spezielle Umsatz-Steuernummer hat aber auch noch einen ganz anderen praktischen Zweck: Laut § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz darf sie auf Rechnungen ausdrücklich als Ersatz für die persönliche Steuernummer verwendet werden:

"Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: [...] 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ..."

Das gilt auch für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer. Vorteil: Anders als bei der privaten Steuernummer können mithilfe der öffentlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine vertraulichen Informationen über den Steuerpflichtigen ausgekundschaftet werden.

Solange Du keine Waren aus der EU beziehst, um die MWST zu reduzieren auf deutsche Verhältnisse, gibst da auch nichts zu kontrollieren an Deinen Geschäftspartnern. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝

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