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Wechsel von Istversteuerung zur Sollversteuerung, was ist zu beachten?

Mike
Guru
Themenersteller
Verfasst am: 31.12.2015 [15:59]
Hallo zusammen,

das Jahr neigt sich dem Ende und meine Steuerberaterin hat vorgeschlagen, orgaMAX doch von Istversteuerung auf Sollversteuerung umzustellen. Wenn ich Ihr bisher die Daten übermittel, gibt es immer wieder ein paar "Merkwürdigkeiten" und bei der Sollversteuerung würden innerhalb von orgaMAX ja auch ein paar Dinge (abweiche Erlöskonten, etc.) überhaupt es vernünftig funktionieren.

Was muss ich in orgaMAX dabei beachten? (Mal die Datensicherung aussen vor.)
Was geschieht mit den offenen (Eingangs-)Rechnungen bei der Umstellung?
Die Umsatzsteuervoranmeldungen macht so oder so meine Steuerberaterin.

Den Thread für die umgekehrte Richtung habe ich gefunden:
https://www.deltra.com/service/forum/beitraege/steuern-fibu-6/wechsel-von-soll-zur-istbesteuerung-1933/

Danke und einen guten Rutsch bzw. ein erfolgreiches 2015!

Mike

lok
Amateur
Verfasst am: 11.01.2016 [14:14]
Hallo Mike,

konntest Du etwas zu diesem Thema finden?

Ich muss auch auf die Sollversteuerung - meine Steuerberaterin sagte mir, es soll möglich sein, den einzelnen Buchungssätzen separat Ist- bzw. Soll-Versteuerung zuzuordnen. So sei zumindestens bei DATEV. Bei Orgamax kann man aber nur insgesamt zwischen soll und ist wechseln und nicht nach Perioden, geschweige bei einzelnen Datensätzen.

Hat jemand im Forum das Thema schon hinter sich?
Mike
Guru
Themenersteller
Verfasst am: 11.01.2016 [20:46]
Nein, ich habe einfach umgestellt und wie gehabt weiter gemacht, bzw. dann den Datev - Export zur Steuerberaterin ...
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 11.01.2016 [22:59]
Neben dem Link als Tipp:
Eine Möglichkeit ist auch darüber nachzudenken für den Übergang die Datenbank DB01.FDB erstmal nur zu kopieren und in einen anderen Mandanten als Sollversteuerung fortzusetzen. Sodass man beide zeitgleich bearbeiten kann. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
SCSLWS
Neuling
Verfasst am: 12.01.2016 [10:24]
Hallo

Habe eben gleiches Problem:
Seit 2016 soll ich nicht mehr als "Ist" sonder unter "Soll" Besteuerung arbeiten.
Nun versucht OM nach der Änderung alle alten Buchungssätze neu zu generieren.
Da ich das für das vergangene Jahr nicht möchte, klicke ich auch "nicht durchführen"
Jedoch kommt diese Fehlermeldung immer wieder und ist zu dem nicht Zielführend da OM die FIBU Konten ohnehin nicht ändert.
Der Support hatte erstmal keine Lösung und meinte dann doch ich könnte eine Sicherheitskopie bis 2015 erstellen und diese bei Bedarf als "Ist" noch öffnen und bearbeiten.
Jedoch wurde hier nicht fertig gedacht, denn nicht bezahlte Rechnungen aus 2015 werden mit der neuen Soll Besteuerung dann eben noch ins letzte Jahr gebucht und können so übersehen werden bzw. untergehen.
Hier fehlt klar die Option das dieser Vorgang mit Stichtag nicht rückwirkend Wirksam gemacht wird.
Oder hat jemand eine andere Idee....?
lok
Amateur
Verfasst am: 12.01.2016 [16:35]
Das ist ein großes Problem. meine SB ist ratlos und sagte mir, ich soll mich an Deltra wenden. Andere Programme hätten die Möglichkeit auf Datensatz-Ebene Ist und Soll abzubilden.

Ich warte noch vergeblich auf einen Rückruf vom Support. Das Problem bei der Sache ist, dass die Zahlungen, die in 2016 eingehen als Einnahmen für 2016 gelten, selbst wenn dies Rechnungen von 2015 betrifft. Die MWSt sind dann auch in 2016 abzuführen, selbst wenn das offene Rechnungen aus 2015 sind.

Zumindesten kann man zwischen Ist und Soll und umgekehrt umschalten. (Ich hatte die Befürchtung, dass eine Ist-Soll Umstellung nicht rückgängig gemacht werden kann.)

Nun habe ich eine Datensicherung zum Stichtag 31.12.2015 mit der Ist-Versteuerung gemacht. Daraus habe ich die offenen Posten der Eingangsrechnungen zum Stichtag 31.12.2015 generiert. Danach habe ich auf Soll umgestellt. Die neuen Rechnungen ab 01.01.2016 werden dann sowieso als Soll verbucht. Es geht nur um die offenen Rechnungen aus 2015. Wenn man die Zahlungen der Rechnungen aus 2015 in 2016 verbucht, dann werden die Einnahmen und die MWSt 2015 zugeordnet. Man braucht sie aber in 2016.

Die einzige Lösung, die mir vorschwebt ist wie folgt:
- die offenen Rechnungen aus 2015 normal verbuchen (damit das Mahnsystem intakt bleibt)
- diese aus der OP-Liste manuell heruasnehmen
- eine extra Buchung über das Verrechnungskonto als Einnahme machen (z.B. Erlöse 19%)
- eine Ausgabe im Verrechnungskonto als Privatentnahme, damit der Kontostand vom Verrechnungskonto 0,00 ist.
- so verfahren, bis alle "alten" Rechnungen vor 01.01.2016 verbucht sind.
Da die Rechnungen fortlaufend sind, ist es relativ leicht nachzuvollziehen, welche Rechnungsnummer nach dem 01.01.2016 ist.

Was denk Ihr, würde so gehen oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 12.01.2016 [23:21]
In diesen Fällen helfen die StB wie man den Übergang jeder Buchung korrekt verbucht.
Zum Beitrag:
Ich würde aber das Erlöskonto 19 % kopieren mit der Bezeichnung Erlös IST Versteuerung 2015 in 2016. Somit ist es deutlich abgrenzt.

Zudem brauchst Du kein Verrechnungskonto, falls es doch real überwiesen wurde in 2016.

Die betroffenen Rechnungen im alten Jahr 2015 farblich markieren (Tabellen Kategorie in SOLL 2016 bezahlt) und mit Zahlungsstatus offen belassen. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
lok
Amateur
Verfasst am: 13.01.2016 [07:15]
Hallo Sam,

Die StB helfen nur, wenn das System das hergibt. Denn sie sagen, bitte bei jder Rechnung separat den entsprechenden Steuerschlüssel festlegen - dann wird auch korrekt an DATEV übertragen und die Daten stiummen. Die meisten StB kenen nicht jedes Buchungsprogramm und Orgamax gehört schon mal gar nicht zu den bekannten Namen in der Branchen (das habe ich schon von 6 StB unabhängig von einander gehört).
Also man ist auf den Deltra-Support (oder auch auf die Hilfe im Forum) angewisen.

Dein Tipp mit den extra Konto finde ich gut und ich werde es so machen - ein extra Konto für IST 2015 erstellen.

Wenn ich die alten Rechnungen jedoch nicht auf bezahlt setze, dann werden für diese Kunden Mahnungen erstellt. Das kann ich dann schlechter handhaben als eine extra Buchung über das Verrechnungskonto machen.
(Denn eine unberechtig verschickte Mahnung ist eine peinliche Sache.)
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 13.01.2016 [11:44]
> Mahnungen Rechtsklick > Mahnstatus > Rechnung soll nicht angemahnt werden Haken setzen. Fertig.
StB muss nicht OM kennen, man kann jede Rechnung ausbuchen, wenn man das denn beherrscht, wie es genau geht. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
lok
Amateur
Verfasst am: 13.01.2016 [11:54]
Hallo Samm,

die Funktion "Rechnung soll nicht angemahnt werden" kenne ich. Dann bekomme ich aber auch keine Erinnerung, dass eine Mahnung fällig wäre. Diese Rechnungen sind dann nicht unter der Kontrolle des Mahnwesens. Da ist mir schon wichtig, dass die Zahlungsziele überwacht werden.

Sicherlich gibt es vielleicht auch andere Möglichkeiten seitens StB und sicherlich kann der StB das auch machen. Dann wird aber die Umbuchung seitens der StB außerhalb von Orgamax stattfinden. Das mag ich nicht. Ich will immer den aktuellen Stand haben, den der StB auch hat. Sozusagen OM soll das führende System sein und der StB soll sich daran richten. icon_smile.gif

Ich werde berichten, sobald ich grünes Licht vom StB habe.

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