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Wechsel von Istversteuerung zur Sollversteuerung, was ist zu beachten?

lok
Amateur
Verfasst am: 20.01.2016 [15:55]
Bei dem von mir angedachten Weg hatte ich doch einen Denkfehler. Wenn ich die Buchung über das Verrechnungskonto mit Privatentnahme ausgleiche wirkt sich das ungünstig aus, falls Schuldzinsen vorhanden sind.

So, nach Rücksprache mit dem StB habe ich nun einen Weg für mich gefunden:
- OP zum 31.12.2015 ausdrucken, letzte Rechnungsnummer von 2015 sich merken
- ein neues Konto z.B. 1361anlegen, indem man das bestehnde Verrechnungskonto 1360 zu 1361 kopiert.
- Zahlung normal zu den Rechnungen zuordnen. Falls es eine Zahlkung zur Rechnung von 2015 ist (das erkennt man leicht anhand der Rechnungsnummer), eine zusätzliche Buchung durchführuhren: den selben Betrag und das selbe Datum als Einnahme (Erlöse 19% oder 7%) im Verrechnungskonto buchen. Danach eine Ausgabe im Verrechnugskoto dem Konto 1361 zuordnen. Das Verrechnungskonto ist damit ausgeglichen, das Konto 1361 ist ergebnisneutral, die über das Erlöskonto gebuchten Beträge werden in der EüR und UStVA für 2016 berücksichtigt.
- so alle Zahlungen für 2015 abarbeiten, bis die OP-Liste durch ist

Vorteil: alles wird steuerlich exakt zugeordnet, das Mahnverfahren wird nicht beeinträchtigt
Nachteil: die Rohgewinnermittlung für den Monat der Buchung der Einnahmen stimmt nicht, da beim Buchen auf das Erlöse-Konto kein Einkaufspreis berücksichtigt werden kann. Damit kann ich gut leben.

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