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§13 UStG

frakl1
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 27.06.2012 [16:09]
Hallo zusammen,

nach §13 UStG darf auf einer Rechnung, die ein Bau-Handwerker einem anderen Bau-Handwerker stellt, keinerlei Mehrwert- und oder Umsatzsteuer asugewiesen sein.
Der § 13 macht praktisch den Empfänger der bauleistung zum Steuerschuldner.

Wie kann man das nun mit Orgamax12 bewerkstelligen?
Welches Rechnungsformular kann verwendet werden, auf dem nur Nettobeträge erscheinen?

Vielen Dank und viele Grüße
frakl
Hotzenplotz
orgaMAX-Team
Verfasst am: 27.06.2012 [16:24]
Hallo,

das ist richtig. Entweder stellst du das direkt bei dem Kunden ein (wenn der immer eine Netto-Rechnung bekommt).

Oder du stellst es explizit für die eine Rechnung ein. Dafür gehst du in der Rechnung oben auf den Reiter "Erweitert". Dort findest du den Bereich "Sonstiges" (klappt per Klick auf). Da stellst du nun den Mehrwertsteuersatz bei voller und halber Mehrwertsteuer auf 0%.

Anschließend wählst du darunter die abweichenden Erlöskonten aus.
In deinem Fall:
"Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach $13b UStG schuldet"
(Beispiel siehe Screenshot im Anhang)


So steht auch direkt der richtige Satz mit unten auf deiner Rechnung.


Hotzenplotz
"Vorsicht Gold!"
frakl1
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 27.06.2012 [17:13]
Vielen Dank, Hotzenplotz.
Das ist so super!

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