"rossi" schrieb:
Ich weiß doch nur den EK des ganzen Postens (der Posten kann aus zig verschiedenen Artikeln bestehen), nicht die des einzelne Artikels, somit kann ich auch nicht auf "Differenzbesteuerung zum Artikel einfügen" machen, weil ich dort ja den EK dieses Artikels eingeben muss.
Wenn ich das mache und einen X-beiliegen Wert eingeben, dann klappt das Spiel aber so darf das doch nicht sein..
Das ist m.E. ein Irrglaube.
In der Jahres EÜR kommt es doch nur darauf an, dass die SUMME der EK Preise der Einzelartikel im KALENDERJAHR unter 500 € bleibt, wieder verkauft ist und nachgewiesen werden kann
Man legt sich die Einzelartikel mit EK Preisen nur an, um die Summe der Einzelartikel EK Preise des Gesamteinkaufspreises des Ankaufes zu erreichen. Die Artikel durch Markieren zusammenhalten.
Du kaufst das Bündel Artikel ein, niemand hindert dich fiktive Einzeleinkaufspreise auszuweisen. Die Summe aus der Liste aller EK mit entsprechenden Artikeln ist entscheidend und muss nebenher gepflegt werden.
TIPP Du zeichnest die Artikelnummer oder Kategorie eines eingekauften Bündels von Einzelartikeln alle gleich aus mit z.B. 2017 Lot 001
So weisst Du, die Artikel mit 2017 ... müssen in 2017 wieder verkauft sein. Andere Möglichkeit: Man kann sich auch alle eingekauften Artikel bis 500 € EK in einen Auftrag auflisten. Daraus kann man Einzelartikel in unterschiedlichen Rechnungen einfliessen lassen. Am Jahresende muss der Auftrag abgearbeitet sein.
Nach
HaufeLiegt der Gesamtkaufpreis für Sachgesamtheiten oder für eine Menge von Gegenständen nicht über 500 EUR, ist eine Aufschlüsselung der Einkaufspreise nicht erforderlich.Aber nützlich um die Summe der EK zu bilden.
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