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Gutschriften

Space2Place
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 12.12.2011 [13:05]
Hallo....
Ich habe mir den Teil bzgl. der Gutschriften durchgelesen und soweit auch verstanden...
Nun habe ich ein Problem was ich so nicht nach der Anleitung lösen kann...

orgaMax werde ich ab dem 1.1.2012 einsetzen. Nun habe ich einen Kunden der seine letzte Rechnung zusätzlich noch überwiesen hat, obwohl ich einen Lastschriftverfahren bei ihm einsetze.
Wo ich das alles noch manuell geschrieben habe, war das ja kein Problem. Da habe ich dann in der Folgerechnung einfach eine Gutschrift für Rechnung XYZ eingetragen.

Wie regel ich das denn jetzt?
Der Kunde erhält am 1.1.2012 eine neue Rechnung und ich möchte ihm den überbezahlten Betrag aus der Rechnung als Gutschrift eintragen. Ist es sinnvoller die Rechnung noch vor dem 1.1.2012 zu versenden?
Hintergrund ist, dass ich ab dem 1.1.2012 Umsatzsteuerpflichtig werde und nicht mehr unter die Befreiung nach §19 des USTG stehe...

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen..

Gruß
Sascha [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 12.12.2011 um 13:05.]
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 12.12.2011 [21:34]
Hallo,
In der Situation würde ich einfach das Geld zurücküberweisen und den Geldeingang als nicht betriebsrelevant zuordnen. Es scheint ja ein Vertrauensverhältnis zu geben, daß dieser einfachen Methode sämtlichen Ärger entzieht.
Natürlich kannst Du es gleich zu Beginn so richtig kompliziert machen.

Du kannst es dem Kundenkonto zuordnen. Auf der nächsten Rechnung bleibt die Gesamtsumme des Rechnungsbetrags davon unberührt. Du mußt im Schlußsatz von Hand ausrechnen, was er abzügl. der Gutschrift bitte nur zu zahlen hat. Ob die automatische Abbuchung Deine manuelle Änderung des Rechnungsbetrages erlaubt, da bin ich überfragt - wenn nicht, mußt du im nächsten Jahr sein Guthaben vom alten Jahr zurücküberweisen und den vollen Betrag trotzdem abbuchen und ihm das erklären. Oder das Guthaben aus letztem Jahr im neuen richtig zuordnen, zumal in der EÜR kalenderweise abgerechnet wird. Vor allem solche Sachen von einem Jahr auf andere zu übertragen und dann in neuer Software, erfordert Nerven und steuerkundliche Hilfe. Also du siehst, da ist soviel Zündstoff drinnen, den würde ich lieber in eine Silvesterrakete stecken. icon_wink.gif
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Space2Place
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 13.12.2011 [08:11]
Hallo Samm...
Ich denke ich werde Deinem Rat mit der Zurücküberweisung nutzen..
Sonst bekomme ich schon graue Haare bevor ich mit orgaMAX richtig arbeite..icon_wink.gif

Aber bevor ich jetzt demnächst wieder wegen so etwas frage.... Wie stelle ich es denn an, wenn das gleiche noch einmal passiert. Das heisst ich habe schon gebucht und der Kunde überweisst es noch einmal manuell?
Auch wieder zurücküberweisen, oder wird das dann anders geregelt?
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 20.12.2011 [00:12]
Zwei Kollegenstimmen:
Ich persönlich würde zurücküberweisen, also Kundenkonto glatt stellen und den entsprechenden Betrag im Ein- und Ausgang auf "nichtbetriebsrelevant" setzen. Das erschiene mir sauber.

Schreibt man eine Rechnung an einen Kunden, der ein Guthaben hat, wird ja eigentlich bereits beim Speichern der Rechnung gefragt, ob das Guthaben angerechnet werden soll. Wenn man das bejaht, als Zahlungsbedingung eine Lastschrift-Zahlungsbedingung verwendet und die Rechnung druckt oder auf ausgedruckt stellt, erzeugt OrgaMax eine Lastschrift, die nur den noch offenen Betrag einzieht.

Meine abschließende Meinung:
Mache es so lange wie möglich, so simpel wie möglich, denn es erspart dir den Steuerberater. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Space2Place
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 28.12.2011 [09:49]
Hallo Samm,
ich danke Dir für die weiteren Infos...icon_yes.gificon_yes.gif
Den zuviel bezahlten Betrag habe ich nun erst einmal manuell zurück überwiesen...
Und ich hoffe das passiert jetzt auch so schnell nicht mehr..

Ansonsten melde ich mich einfach noch einmal...

Ich wünsche Dir und dem ganzen orgaMAX-Team einen guten Rutsch ins neue Jahr...

Gruß
Sascha

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