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Rechnung auf uneinbringbar setzen u. Lagerbestand aktualisieren

Helmut
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 26.04.2015 [14:46]
Hallo,
ich habe folgende Situation:
es wurden Auftrag/Lieferschein/Rechnung erstellt und die Ware per Nachnahme verschickt. Die Ware kam zurück ohne daß sie der Kunde gesehen oder bezahlt hat. Die Nachnahmesendung wurde einfach vom Kunden nicht von der Post abgeholt.
Ich möchte nun den Zahlungsstatus der Rechnung auf uneinbringbar setzen und die Lagerbestände entsprechend anpassen. Die Lagerbestände würden sich aber allein durch setzen des Zahlungsstatus nicht ändern. Ich möchte aber die Rechnung auch nicht auf bezahlt setzen, was nicht der Fall ist, um anschließend eine sinnlose Gutschrift erzeugen, damit der Lagerbestand anschließend wieder paßt.
Wie gehe ich am besten vor, um die Rechnung auf uneinbringbar zu setzen und den Lagerbestand zu aktualisieren?

Gruß Helmut [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.04.2015 um 14:48.]
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 26.04.2015 [16:39]
Verstehe nicht warum hier eine Storno Gutschrift 'sinnlos' sein soll. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Helmut
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 26.04.2015 [17:25]
Hallo Samm,
warum sollte eine Gutschrift erstellt werden für eine Rechnung die nie bezahlt wurde? Dazu kommt noch, daß zum Erstellen einer Gutschrift die Rechnung vordem auf "bezahlt" gesetzt werden muß, was ja auch nicht stimmt. Daß eine unbezahlte Rechnung auf bezahlt gesetzt wird empfinde ich als Unsinn.
Wenn ich beispielsweise etwas auf Rechnung verkaufe, setze ich die Rechnung auch nicht auf bezahlt, wenn sie nach der 3. Mahnung immer noch nicht bezahlt wurde. Logischerweise wird dann der Zahlungsstatus auf uneinbringbar gesetzt und alles ist gut. Das gleiche ist es in meinem Beispiel. Hier ist das Problem nur, daß der Lagerbestand aktualisiert werden muß, da ich die Ware bei einer vom Kunden nicht angenommenen Lieferung wieder zurück bekomme. Die einzige Lösung, die mir bis jetzt eingefallen ist, wäre die Lagerbestände alle einzeln manuell zu korrigieren, ohne aus einer unbezahlten Rechnung eine bezahlte machen zu müssen.

Gruß Helmut
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 26.04.2015 [19:00]
Innerhalb einer EÜR reicht das Verfahren. So ist es auch in der Erste Hilfe: Steuern & Buchführung beschrieben und in der PDF Bedienanleitung. Kannst Du jetzt entscheiden wie Du vorgehst. Mehr kennt OM für die einfache EÜR nicht. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Helmut
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 26.04.2015 [19:10]
... alles klar. Danke für die Info. Es wäre halt zu schön, wenn man mit dem setzen des Zahlungsstatus eine Entscheidungsmöglichkeit hätte, ob die betreffende Ware dem Lagerbestand gut geschrieben werden soll oder nicht.
tom1
Neuling
Verfasst am: 15.05.2015 [11:23]
Hallo,
ich würde eine Rechnungskorrektur machen, die Waren würde ich aus der Rechnung löschen was den Warenbestand wieder richtig stellt, einzig Versandkosten würde ich stehen lassen und die Rechnung dann auf uneinbringbar stellen.

Ich erstelle bei Rechnungskorrekturen meist auch Hinweise per Textfelde auf der Korrektur , weil das später oder bei einer Betriebsprüfung ggf. zu nachfragen führen "könnte" die man Jahre später nicht mehr oder nur mit viel Sucherei beantworten kann.





Helmut
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 15.05.2015 [11:45]
... das ist eine gute Idee. Vielen Dank für die Antwort.

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