Support

Forum

Forum

Suche

Anmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich anzumelden.

Rücklastschrift, Gebühr, Rechnung

meyerste
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.02.2012 [11:10]
Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation:

1) Lastschrift ist fehlerhaft (Rücklastschrift, Konto erloschen, etc.)
2) Ich habe eingestellt, dass keine weitere Lastschrift erfolgen soll

Wie "berechnet" ihr in dieser Situation die Gebühren (Fremd-Bank, Eigen-Bank, Unkosten)? Erstellt ihr eine Mahnung und schickt diese dem Kunden?


Besten Dank!
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 07.02.2012 [12:39]
Zitatantwort: Es sind klassische Nebenkosten des Geldverkehrs.
FRAGE:
Aber wie fordere ich die dann beim Kunden ein? Soll ich eine Rechnung nur über die Gebühr für die Rücklastschrift erstellen?

ANTWORT:
Die Gebühr der Rücklastschrift hat mit der eigentlichen Rechnung nichts zu tun. Diese Aufwendungen und eventuell weitere dadurch entstandene Auslagen kannst Du gegenüber dem Lastschriftschuldner als Schadensersatz geltend machen.
Klassischerweise erfolgt dies in einem Schreiben an den Kunden, in dem die Rechnung angemahnt und der entstandene Schaden durch die Rücklastschrift beziffert und eingefordert wird.
Natürlich kannst Du Dir die Sache auch ganz einfach machen und den Fall direkt einem Rechtsanwalt übergeben.
Die Überwachung erfolgt außerhalb von OrgaMAX, bzw. über den Kalender von OrgaMAX. Sofern der Kunde dann den Betrag bezahlt, würde ich den Schadenersatz auf das noch anzulegende Konto Nr. 8201 "sonstige Erlöse, Umsatzsteuerfrei" (Kopie von Konto-Nr. 8200) buchen.
۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Birdie501
Amateur
Verfasst am: 20.10.2014 [11:41]
Hallo,

habe hierzu mal eine Frage:

Ich habe bei der Lastschrift einen Fehler gemacht! Der Kunde konnte also nichts dafür.

Wenn ich nun die Rückbuchung über den Zuordnungsassistenten laufen lasse, dann bucht OM die Gebühren auf das Kundenkonto des Kunden. Ich möchte das aber ganz normal als Nebenkosten des Geldverkehrs buchen.

Wenn ich den Rechnungsbetrag als Minus auf die ursprüngliche Rechnung buchen will kommt vom Programm die Frage ob ich das hiermit als Rücklastschrift buchen möchte.

mache ich ja dann werden eben die Gebühren auf das Kundenkonto gebucht, mache ich nein wird gar keine Buchung angelegt!

Wie buche ich denn nun richtig?

Ich will gebühren selbst tragen und die als bezahlt gebuchte Rechnung soll wieder offen sein-

DANKE!
Birdie501
Amateur
Verfasst am: 20.10.2014 [11:52]
Hallo,

also die Splitbuchung hat nun funktioniert!

Aber trotz allem habe ich 5 Euro Gebühren in der nun wieder offenen SEPA Lastschrift drin!???

Wie bekomm ich diese Gebühren raus?

icon_eek.gif
Birdie501
Amateur
Verfasst am: 21.10.2014 [09:43]
habe zwar keine gespaltene Persönlichkeit, unterhalte mich aber trotzdem mal mit mir selber icon_biggrin.gif

Habe nun die Gebühren in den allgemeinen Einstellungen der Zahlweise kurzzeitig auf Null gesetzt und dann die Lastschrift ausgeführt! Aber das kann ja nicht die Lösung sein!? oder etwa doch?

Grüße
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 21.10.2014 [10:04]
Das ist ja schön...
Kann man eine Lastschrift nicht löschen wie eine Überweisung? Und ordnet die Ausgabe den Nebekosten des Geldverkehrs zu? ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Birdie501
Amateur
Verfasst am: 21.10.2014 [10:13]
mmmh, wieso löschen?

Ich ziehe das Geld ja vom Kunden ein, deswegen will ich ja die Lastschrift ausführen, aber eben ohne die automatisch drauf geschlagenen 5 Euro Gebühren, da die misslungene Lastschrift die zurückgebucht wurde mein Fehler war.

orgaMAX Forum hat 4947 registrierte Benutzer, 5674 Themen und 18268 Antworten.
Es werden durchschnittlich 4.94 Beiträge pro Tag erstellt.

Zur Zeit sind 0 Benutzer online, davon 0 registrierte Benutzer.
Heute waren bereits 3 registrierte Benutzer online.

SUPPORT HOTLINE

Wir sind für Sie da!

+49 (0) 5231 7090-0

Montag - Freitag
8:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Erweiterte Supportzeiten von 7:00 - 20:00 Uhr sind in unseren Premium-Supportpaketen verfügbar.
Jetzt anfragen