unser Problem: Trotz in Auftragsbestätigung ausgewiesenem Sonderpreis wird bspw. bei Abweichung von der Auflage (1.003 Stück statt 1.000 Stück) ohne Hinweis oder Rückbestätigung einfach der Katalogpreis eingetragen.

Da hilft nur: Stück für Stück die Positionen von der Auftragsbestätigung zur Rechnung zu vergleichen - einfach anstrengend, da keine Arbeitserleichterung, sondern vielmehr Verunsicherung.
Wer hat eine Idee?
Danke. Elke