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Verständnisfrage zum Mahnwesen

mercury
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 18.06.2013 [11:05]
Vielleicht kann mir ja wer mal kurz auf die Sprünge helfen:

Wenn ein Kunde nicht zahlt, bekommt er z.B. 3 Mahnungen (weil so eingestellt) und was passiert dann, wenn er nach der dritten immer noch nicht gezahlt hat?

Wo finde ich dann solche erfolglos gemahnte Rechnungen?

Und eben habe ich eine Rechnung entdeckt, die hat den Bezahlstatus "In Prüfung"

Jetzt ist meine Vermutung, dass also genau das passiert, nämlich nach der 3. Mahnung nicht bezahlte Aufträge erhalten den Status "In Prüfung" - Stimmts ?

Nur wo kann ich diese dann "auf einen Blick" sehen, also alle Rechnungen die erfolglos gemahnt wurden.

Kann mir dazu einer kurz ne Einweisung geben?!


Thx --------------------------------------------------------------------
Die Welt ist genau das, was Du in ihr siehst!
(Frei nach Rene Egli)
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 18.06.2013 [11:43]
Alles Richtig!
in der Rechnungsliste Rechtsklick > Spalten definieren > Mahnstufe in den Spaltenkopf ziehen. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
mercury
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 18.06.2013 [11:54]
Ok, das hilft schon mal weiter, danke. Allerdings steht dann bei mir da nur "3. Mahnung".

Also, den Zahlungsstatus "In Prüfung" erhalten Aufträge nach fruchtlosem Ablauf der letzten Zahlungsfrist automatisch?

..Dann kann ich ja einen entsprechenden Filter Zahlungsstatus (habe ich eben entdeckt) auf die Rechnungsliste anwenden...


Fände es aber irgendwie übersichtlicher wenn im Mahnwesen irgendwie zu erkennen wäre, welche Mahnungen alle nach der letzten Stufe unbezahlt blieben. --------------------------------------------------------------------
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(Frei nach Rene Egli)
pepelepew
Profi
Verfasst am: 18.06.2013 [22:46]
also wir handhaben das so.
  • Zahlungserinnerung
    Mahnung / letzte Zahlungsaufforderung


die eigentlich 3. Mahnung wird bei uns mit dem Vermerk ANRUFEN ausgedruckt und natürlich nicht verschickt. Auf der "Mahnung" steht dann z.B. auch die Telefonnummer. Kunde wird angerufen und mal freundlich nachgefragt.
die 4. Mahnung wird mit dem Vermerk MAHNBESCHEID gedruckt.
so weiss ich wann ich wo anrufen muss oder wann der Spaß an Ende nimmt und ich den Vorgang an unseren Anwalt weiterleite.
Mike
Guru
Verfasst am: 18.06.2013 [23:21]
Bei uns:
* Zahlungserinnerung
* 1. Mahnung
* 2. Mahnung bedeutet: ab ins Inkasso (wenn es ein Stammkunde ist, auch ggf. mal vorher anrufen)

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