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wann Umsatz in UVA?

NadineS.
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.01.2014 [20:28]
Hallo,

ich bin ganz neu und gerade noch am Testen, ob wir zu orgaMax wechseln....
Jetzt meine Frage, da ich auch hoffe mir die Arbeit für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zu erleichtern... wann erscheint der Umsatz einer Ausgangsrechnung im Formular?
Ich hätte gedacht, sobald ich diese auf "vollständig bezahlt" oder "teilweise bezahlt" setzte und dann der entsprechnede Umsatz unter dem Monat des Zahlungsdatums.
Beim Test in der Testversion schien es so, als ob Umsatz im Formular erscheint sobald eine Rechnung erfasst wurde, auch wenn Status noch "offen" ist.

Bitte entschuldigt die vermutlich laienhafte Frage icon_redface.gif

Gruß
Nadine
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 06.01.2014 [22:13]
Hallo Nadine S. willkommen im Forum,
es ist ja echt gut, wenn man zuerst mal sich überzeugt, wie die Verbuchung läuft. Offensichtlich machst Du Istversteuerung!
Dann überprüfe folgende Einstellung:
> Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Standard Fibu Konten > Konten für Ausgangsrechnungen Haken gesetzt bei > Istversteuerung




Dann erst arbeitet das Programm Deinen Erwartungen gemäß nach der Istversteuerung. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
NadineS.
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 08.01.2014 [12:01]
Hallo Samm,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Ich werde die Einstellung prüfen und das dann schnellstmöglich testen, vielen Dank.

Gruß
Nadine
NadineS.
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 25.01.2014 [20:05]
Hallo,
mir ist gerade beim Testen was aufgefallen.
Ich habe einer Lieferantenrechnung aus Belgien erfasst.
Finanzen / EIngangsrechnung / Kategorie 5425 .....
Beim Prüfen der UstVA ist mir aufgefallen, dass die Ermittelte Ust bzw. Vst nicht überein stimmt.
Bsp. Rechnungsbetrag netto 484,60€ (Feld 89 484,-€ UVA)
ermittelte Ust 91,96€
Feld 62 UVA = 92,07€ (ermittelt aus vollem Rechnungsbetrag 484,60€)
Ist das richtig?

Gruß
Nadine
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 26.01.2014 [01:04]
Hallo Nadine S.
In der Tat das ist ein echter BUG
Innergemeinschaftlicher Erwerb
(z.B.Konto SKR 03 3425, SKR 04 5425)

  • Das Formular verlangt nur den vollen EURO Betrag (ausgelassen bleiben die Cent), berechnet wird die Umsatzsteuer aus den vollen Betrag (ohne Cent) in Feld 89 für innergemeinschaftliche Erwerbe.
  • Bei der Erstattung wird die abzugsfähige Vorsteuer aber intern fälschlicherweise auf den centgenauen Betrag berechnet. In Feld 61 fällt dadurch der Erstattungsanteil höher aus.
  • Somit ergibt sich nicht das so bekannte Nullsummenspiel im innergemeinscftlichen Erwerb, sondern man bekommt fälschlicherweise bis zu maximal 19 Cent erstattet.
  • Abhilfe kann man manuell schaffen: Wert im Feld 89 anpassen!
  • Behebung erscheint mir dringend und vorrangig erforderlich, wenn auch der Fehler im Centbereich liegt!
    Das Problem tritt nur auf bei Netto Eingangsrechnungen innergemeinschaftlicher Erwerb mit gebrochenen € Betrag.









Nebenbei:
Die EÜR Liste rechnet genau auf Centgrundlage, sodass das Prinzip des Nullsummenspiel gewahrt bleibt.
Das amtliche Formular erlaubt den Centabschlag, so dass hieran nebenbei schön gezeigt wird, wieso die EÜR -Liste und die amtlichen Formulare im Centbereich Abweichungen liefern.
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NadineS.
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 27.01.2014 [12:33]
Hallo Samm,

ok, dann weiß ich hier mal Bescheid.
Vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort. icon_yes.gif

Viele Grüße
Nadine
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 27.01.2017 [22:25]
Nachtrag: Es handelt sich nicht um einen BUG! In der Tat verschenkt der Fiskus formal völlig in Ordnung jährlich bis zu 19 Cent USt aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlage (gerundet ungerundet). ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝

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