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Bezeichnung der Umsatzsteuer auf der Rechnung

comimex
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 05.07.2015 [11:06]
Hallo zusammen,

ich bin ein neuer User und freue mich über das rege Forum hier. Deshalb gleich zu meiner ersten Frage:

Auf der Standard-Rechnungsvorlage wird die Umsatzsteuer fälschlicherweise als MwSt ausgewiesen. Diesen Begriff gibt es im Steuerrecht ja bereits seit den 70'er Jahren nicht mehr. Wo kann ich auf der Rechnung die Bezeichnung in Umsatzsteuer abändern?

Zur Info, bis jetzt habe ich das Vorlagen-Designer-Modul noch nicht erworben...
altersack
Amateur
Verfasst am: 05.07.2015 [12:30]
Hallo,
meiner Kenntnis nach ist die Bezeichnung "Mehrwertsteuer" an dieser Stelle absolut korrekt.
Tante Google sagt ebenfalls: http://www.derdualstudent.de/unterschied-zwischen-mehrwertsteuer-und-umsatzsteuer.html

Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 05.07.2015 [20:33]
Zum Abändern brauchst Du den Vorlagen Designer und mußst in den Berechnungen danach suchen - zudem in sämtlichen Vorlagen. Wie schon gesagt ist der Begriff aber nicht zu beanstanden. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
comimex
Neuling
Themenersteller
Verfasst am: 06.07.2015 [10:07]
Hallo,

@Samm: vielen Dank für die Info, dann werde ich den jetzt wohl mal freischalten...

@altersack: auch Dir vielen Dank, aber der Bericht bestätigt ja genau das, was ich sage. Die ausweisung der Umsatzsteuer ist auf einem Verkaufsvorgang stand heute der einzig korrekte Weg. Die Mehrwertsteuer ist einfach nur eingedeutscht und wird vom Otto-Normalverbraucher als die richtige Bezeichnung wahrgenommen. Steuerrechtlich ist der Begriff Umsatzsteuer aber die richtige Bezeichnung.

Berechnung Umsatzsteuer: Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis

Berechnung Mehrwertsteuer: Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer im Verkauf – Vorsteuer im Einkauf (Sprich: das ist die USt/VSt-Differenz, somit der UST-Anteil meines Deckungsbeitrages)

Somit müsste ich, wenn ich schon Mehrwertsteuer schreibe, auch diese ausweisen. Damit wäre der Beleg aber nicht korrekt, da ich ja verpflichtet bin, die Umsatzsteuer auszuweisen. Weiterhin kann der Kunde dann ausrechnen, was ich an Deckungsbeitrag erwirtschaft, sofern ich alles in DE erworben habe.

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