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BUG Vorsteuer aus Anlagegut taucht nicht im USTVA Formular auf

Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 13.10.2018 [23:39]
Achtung liebe User von Orgamax,
Durch die neue Oberfläche hat sich wohl ein Bug eingeschlichen.
Entsprechend der üblichen Vorgehensweise wird die Vorsteuer von Anlagevermögen 2018 in der USTVA fürs FA nicht angezeigt. Überprüft in der USTVA um Kennziffer 66 die Werte auf Vollständigkeit.

Lösungsansatz
In Zahlungen Bank die Zuordnung zum Anlagegut kappen und ERNEUT zuordnen. Jetzt erst ist die Vorsteuer im amtlichen Formular gebucht.
Zugleich muß man in das Anlagegut über Stammdaten gehen.
Unten: weitere Zu und Abgänge taucht ein Zugang fälschlichweise auf > LÖSCHEN (die jährlichen Abschreibungen sind sonst doppelt überhöht).
FERTIG
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Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 14.10.2018 [08:41]
Die Zuordnung der Zahlung zum Anlagegut über die Eingangsrechnung bleibt ebenso ohne Vorsteuerabzug.

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Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 19.10.2018 [13:01]
Hier ist in den 2018er Versionen eine kleine aber sehr folgenschwere Voreinstellung mißlungen.
OrgaMAX unterscheidet offensichtlich intern zwischen Umsatzsteuer 19 und Vorsteuer 19 %, obwohl es ja da keinen Unterschied gibt.
Aber während früher bei Einkauf von Anlagegut die richtige Variante voreingestellt war nämlich Vorsteuer 19 % steht jetzt dort voreingestellt Umsatzsteuer 19 %.
Und damit verfällt der Vorsteuer Abzug bei Anlagegut, sehr tricky!! dabei es fällt nur im amtlichen Formular der USTVA weg.

Bei genauer Hinsicht, es macht doch gar keinen Sinn alle falsch möglichen Umsatzsteuersätze noch zusätzlich anzubieten.
Bei Einkauf sollte nur die relevanten stehen ebenso bei Verkauf.
Schaut man sich das erste Bild an, kommt doch kein Mensch auf die Idee die MWST Sätze aufzuklappen. wenn da schon 19 % Umsatzsteuer steht ist.
Klappt man aber auf und studiert das Ganze merkt man, hier wird alles mögliche und Unnötige aufgelistet. Bitte dringend bereinigen und nur die Sätze dort anbieten die gerade relevant sind. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 22.10.2018 [08:26]
In früheren Versionen wurde richtig unterschieden und beim Einkauf von Anlagevermögen nur die richtigen Sätze angeboten. Jetzt ist da ein Fehler eingeschlichen. Ach so auch in der FAQ Erste Hilfe Steuern und Buchführung ist das Bild falsch ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
mswaltrop
Neuling
Verfasst am: 29.10.2018 [19:48]
Wäre schön, hierzu einmal eine Rückmeldung von deltra zu erhalten.
Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 29.10.2018 [23:37]
"mswaltrop" schrieb:
Wäre schön, hierzu einmal eine Rückmeldung von deltra zu erhalten.

Dringlichkeitsstufe 1 erwartet man, aber es kam bisher keine Antwort. Muß man es also auif FB setzen? ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
django
orgaMAX-Team
Verfasst am: 31.10.2018 [08:57]
Hallo zusammen,
es stimmt die Voreinstellung der Steuer ist wirklich nicht korrekt. Das werden wir beheben. Wenn man händisch auf Vst. umstellt, dann passt auch die Ust-VA. Django
"Das D is' stumm!"
Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 17.12.2018 [14:30]
"django" schrieb:

Hallo zusammen,
es stimmt die Voreinstellung der Steuer ist wirklich nicht korrekt. Das werden wir beheben. Wenn man händisch auf Vst. umstellt, dann passt auch die Ust-VA.

Der Fehler gilt in allen Versionen von deltra in 2018. Es ist auch die neuste Version 2019 davon betroffen.
Hier seht ihr den Fehler in einem kurzen Video
Wann ist mit eine Änderung zu rechnen? ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝
Brummi
Laie
Verfasst am: 28.01.2019 [13:05]
Hallo Samm,
dir gilt einen besonderen Dank für die Veröffentlichung des Bugs bei der Verbuchung von Anlagegut. Hätte ich nicht durch Zufall deinen Artikel gelesen, wären mir rd. 60 € an Steuererstattungsanspruch verloren gegangen, weil orgaMAX die Vorsteuer nicht berücksichtigt hat icon_frown.gif
Interessant, dass sich orgaMAX erst 2 Monate nach der Offenlegung gemeldet hat. Und besitzt nicht den Mut, in einem der vielen orgaMAX–Newslettern den Fehler bekannt zu machen, um Anwender vor einem Steuerverlust zu schützen.
Nach 3 Monaten ist der Fehler immer noch im Programm, sogar im neuen OM19! Es hätte schon längst ein Update erscheinen müssen mit entsprechender Fehlerkorrektur.
Samm
orgaMAX-Profi
Themenersteller
Verfasst am: 28.01.2019 [13:33]
Danke für deinen Beitrag!
Gerade bei Anlagegut kann die Vorsteuer ein richtig hoher Posten sein.
Kann daher nur wiederholt warnen jetzt in der Zeit des Abschlusses jedes Anlagegut in 2018 zu überprüfen, dass dort Vorsteuer und nicht Umsatzsteuer steht. Absolut unverständlich, dass man den Bug stehen läßt.

Noch ein kleiner Tipp: es gibt einen weiteren flüchtigen Fehler:
Vorsteuer zu Eingangsrechnung mit Anlagegut wird bei der amtlichen grünen EÜR manchmal nicht sofort ausgewiesen.
Abhilfe
Finanzen Steuer Auswertung grüne EÜR durchlaufen lassen. Anschliessend Software schliessen, Neustart und das Ganze nochmal wiederholen. Dann stehen die Vorsteuerwerte drinnen.

Sorry ist nicht ganz souverän die Software, aber wer alles selber macht, muß in der Tat alles überprüfen. ۝ ➽► Anpassung von Vorlagen & Beratung per PN über Deine Geschäftsadresse ◄ ۝

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