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Mahngebühren bei OP berücksihtigen

lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 08.04.2016 [08:53]
Aktuell ist es so, dass die Mahngebühren definiert werden können und auf der Mahnung erschienen. Wenn der Kunde diese aber "vergisst" und nur den Rehcnungsbetrag überweist, ktriegen wir das nicht mit, da wir eine normale Zuordnung der Zhalungen vornehemn. Dere KUnde denkt sich, die Mahngebühren sind nur leere Drohungen. Bei pregnanten Firmennamen merkt man sich das. Ansosnten gehen uns die Mahngebühren verloren.

Eigentlich sollten die Mahngebühren auf die Werte in der OP-Liste draufgeschlagen werden, damit man bei der Buchung das merkt und diese noch nachfordern kann.
chevi111
Amateur
Verfasst am: 03.04.2020 [14:05]
ich hole das mal hoch.
Ist da schon eine Lösung in Sicht?

Echt blöd, dass die Mahngebühren nicht auf das Kundenkonto aufschlagen.
Die Forderungen verschwinden einfach, und wenn der Re.Betrag auf dem Konto eingeht, ist die Rechnung beglichen und erledigt. Ich kann ja nichtmal eine Kundenkontomahnung verfassen, da der Betrag einfach nirgends auftaucht.
Hier müsste eigentlich das Kundensalto einen - um den Mahnbetag höheres - Minus aufweisen.
Eine Neue Rechnung macht ja auch kein Sinn.


Geht ja nicht um die paar Euro, eher ums Prinzip.

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