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mehr Mehrwertsteuersätze für grenzüberschreitenden Handel erforderlich

holztechnik
Laie
Themenersteller
Verfasst am: 11.09.2018 [16:32]
Guten Tag,
als Onlinehändler der EU-weit versendet benötigt man einfach Mehr Mehrwertsteuersätze. Das Problem:
Wir verkaufen in Deutschland, Frankreich und Österreich. Unsere Produkte haben Mwst. Sätze im Inland von 7% (z.B.Bücher und Energieholz) und 19% . In Frankreich und Österreich liegen wir über den gesetzl. Lieferschwellen und müssen dort im Bereich B2C 20% Mwst standardmäßig berechnen und 10% für Bücher und diese auch in den genannten Ländern abführen. Gewerbliche EU Kunden in Österreich und Frankreich mit einer UstIDnr bekommen Nettorechnungen, also ohne Ust.
Wir benötigen also: 7%, 10%, 19%, 20% und 0%. Ich bin mir sicher, daß wir nicht die einzigen Anwender sind die vor diesem Problem stehen.
Eine Software, die spezielle Features für den Onlinehandel bereithält, sollte dies können. Onlinehandel ist nun mal grenzüberschreitend. Die Ausweitung der MWST-Sätze wäre wirklich einmal etwas, das bei einem nächsten Update vonnöten wäre.

Viele Grüße
Holztechnik
kullli
Amateur
Verfasst am: 11.09.2018 [17:34]
Nein, Ihr seit nicht die Einzigen, die sich das schon jahrelang wünschenicon_smile.gif
Aber mit dem Wünschen ist das so eine Sache....
leufen.eu
Neuling
Verfasst am: 16.11.2018 [20:49]
"holztechnik" schrieb:

Wir benötigen also: 7%, 10%, 19%, 20% und 0%. Ich bin mir sicher, daß wir nicht die einzigen Anwender sind die vor diesem Problem stehen.
Eine Software, die spezielle Features für den Onlinehandel bereithält, sollte dies können. Onlinehandel ist nun mal grenzüberschreitend. Die Ausweitung der MWST-Sätze wäre wirklich einmal etwas, das bei einem nächsten Update vonnöten wäre.


Wie löst ihr das Thema denn aktuell?

@deltra: Gibt es zu diesem Thema Pläne?
Samm
orgaMAX-Profi
Verfasst am: 01.12.2018 [22:22]
Kann Euch eine entsprechende Vorlage verkaufen.
Eine Nettorechnung mit Buchung auf Konto 8339 mit einer Extrazeile, die die Umsatzsteuer mit jeden beliebigen USt Satz ausweisen kann.
Darauf folgt der Gesamtbetrag der Rechnung. Er enthält die Umsatzsteuer. Bei Zahlungseingang wird gesplittet. Die USt wird separat auf eine Kopie 1776 gebucht ausländische Umsatzsteuer, der 2. Splitt geht auf die Ausgangsrechnung.
Die EU Umsatzsteuer ist genau genommen nicht Teil der gebuchten OrgaMAX Rechnung selbst, sondern der Vorlage aufgesetzt über den Vorlagen Designer mittels individuellem Feld.
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