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Buchen von Amazon Rechnungen

towimi
Neuling
Verfasst am: 30.12.2012 [20:18]
Hallo,
wenn man die amazon-Rechnungen sofort auf bezahlt setzt, verliert man u.U. den Zinsgewinn aus den Vorsteuerzahlungen, sofern man erst beim Geldeingang die Umsatzsteuer abführen muß. Wenn die Abrechung kommt, vergleiche ich zunächst die Summe gegen meine Buchungen. Gibt es Differenzen, sind diese m.E. schneller gesucht wenn man diese noch als offene Rg hat und danach filtern und exportieren kann.
Als nächstes werden dann die entsprechenden Rechnungen auf bezahlt gesetzt. Das geht eigentlich recht fix (~5sec je Rechnung), da ich mir nur die offenen Rechnungen mit Zahlungsart amazon anzeigen lasse.
Was enorm hilfreich wäre, wäre eine Funktion "Mehrfachauswahl". Dann könnte man alle gefilterten Rechnungen markieren und auf einmal den Zahlungseingang buchen. Das wäre sicherlich auch im normalen Tagesgeschäft hilfreich.
Beste Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Thomas
lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 31.12.2013 [09:35]
Wie lässt man die offenen Rechnungen mit Zahlungsstatus Amazaon anzeigen? Das habe ich noch nicht herusgefunden...
towimi
Neuling
Verfasst am: 31.12.2013 [10:55]
Hi,
zuerst eine neue Zahlart "amazon" anlegen
Stammdaten - Zahlungsbedingungen - debitorisch - Neu. Ich habe dabei 20Tage Zahlungsziel angegeben und bei Text auf Rechnungen "Rechnung, Zahlung erfolgt über amazon - bitte nicht an uns überweisen" damit der Kunde nicht meint an uns überweisen zu müssen.

Danach kann man in der Rechungsübersicht die Zahlart nach amazon filtern

Gruß
Thomas
lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 31.12.2013 [11:07]
Die ersten Schritte habe ich schon gemacht, mit dem Filtern komme ich nicht klar. In der Rechnungsansicht kann ich suchen nur nach Rechnungsnummer, Datum, Name, Summe Brutto. Wie setze ich diesen Filter ein?
lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 31.12.2013 [11:11]
OK - schon gefunden - ich musste eine neue Spalte für die Zahlungsart einfügen ...
lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 02.01.2013 [12:46]
Nachhineien muss ich feststellen, dass für mich das Thema mit der einfachen Auswahl sich erledigt hat. Nach einem Gespräch mit dem Support, wurde ich auf das Dokument http://www.deltra.com/fileadmin/redakteure/support/how_to/Zuordnung_von_Zahlungen_durch_Amazon.pdf aufmerksam gemacht. Dort hat man mittlerweile die Möglichkeit, den Zeitraum zu definieren - so können mehrere Rechnungen auf einmal für das Verbuchen ausgewählt werden. Vielen Dank an den Deltra-Support!icon_yes.gif
nitomilo
Profi
Verfasst am: 02.01.2013 [15:18]
Dem stimme ich nicht zu, da das Konto Verkaufsprovisionen 4760 in meinen Augen falsch ist.

Richtig wäre - sofern du Nettoberechtigt bist - dass du das auf das Konto 3123 buchen mußt,
da du auch zum Monatsende eine Rechnung über die Verkaufsgebühren erhälst.

Beispiel:
http://www.collmex.de/cgi-bin/cgi.exe?1005,1,help,amazon_abrechnung

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 02.01.2013 um 15:19.]Rechtschreibfehler kommen weil ich im Kopf schon 5 Themen weiter bin.......sorry.


lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 02.01.2013 [19:47]
Deine Bemerkung ist richtig, dass das Konto Verkaufsprovision nicht zutreffend ist. Dieses Konto ist allerdings nur in dem Fall zutreffend, wenn keine USt-ID bei Amazon hinterlegt (z. B. Kleinunternehmer) und keine netto-Rechnung erstellt wird.

Mir ging es eher um die Stappelverarbeitung von Rechnungen. Wenn diese als bezahlt markiert sind, ist dann die Zuordnung der Verkaufsgebühr zu einem Konto die einfachere Geschichte..

Übringens, kann man auch das Konto 3425 für die Verkaufsprovision nehmen?
towimi
Neuling
Verfasst am: 02.01.2013 [20:46]
Hallo,
unabhängig davon auf welches Konto ihr bucht. Die Vorhensweise mit Splitbuchung mag ja bei wenigen Rechnungen funktionieren - aber was bitte macht ihr bei mehreren hundert Buchungen? Was macht ihr mit den Lagergebühren? oder dem Fixbeitrag? oder Erstattungen durch amazon weil in deren Lager etwas zu Bruch ging? Teilt ihr das etwa auch alles einzeln auf?
Macht ihr das bei den ebay-Gebühren auch so?
Mein Steuerberater hat sich bisher noch nicht beschwert, dass ich alles in einer Summe auf Werbungskosten 0% buche und die Kundenrechnungen gleichzeitig als 100% bezahlt setze. Mag sein, dass das Finazamt das anders sieht und eine Buchung der amazon-Gebühren auf 3123 oder ein ähnliches Konto verlangt - aber das hat im Nachhinein keine negativen Auswirkungen auf die Steuerlast oder den Arbeitsaufwand.
Fehlt eigentlich nur die Stapelverarbeitung der Rechnungen und mehrere hundert Rechnugen könnten in wenigen Minuten gebucht werden icon_wink.gif
Interssiert es jemanden ob für Kundenrechnung A 20€ und für Kundenrechnung B 18€ Gebühren bezahlt wurden? Wichtig ist doch, dass ich in Summe 38€ bezahlen, oder besser nicht ausbezahlt bekomme.
Für die Kostenrechnung ist das natürlich wichtig, aber die Gebühren je Artikel und somit den Gewinn oder den Mindestpreis den man verlangen muß, berechnet man besser über andere Wege.
Ich stimme da meinem Steuerberater zu, der mir immer wieder sagt so wenig Konten wie möglich zu bebuchen. Da hat er weniger Arbeit und ich ebenso.
Gruß
Thomas
lok
Amateur
Themenersteller
Verfasst am: 02.01.2013 [21:07]
@Thomas:

Genau das mit den einigen Hundert Rechnungen ist mit dieser Stappelverarbeitung möglich. Wenn man z. B. den Zeitraum 01.01.2013 bis zum 14.01.2013 eingibt, dann erschienen z.B. 600 Rechnungen, die zu der zahlungsart "Amazon" definiert sind und in diesem Zeitraum anfallen. Mit einem Klick werden sie als bezahlt gebucht und zwar mit dem Online-Konto. Da muss man nicht mal ein Verrechnungskonto order Kasse benutzen.

Wenn Du Werbungskosten 0% machst, bekommst Du zwar keine USt zurück, schuldest aber dem FA trotzdem die USt aus der innergemeinschaftlichen Leistung. Obwohl am Ende die Endsumme der Umsatzsteuererklärung stimmt, kann das Finanzamt bei einer Steuerprüfung die USt auf die Amazon-Gebühren zusätzlich verlangen, falls sie nicht richtig ausgewiesen sind.

Da die Gutschiften als netto-Beträge von Amazon vergütet werden und dafür schon Rechnungen erstellt worden sind, kann man sie einfach mit den sonstigen Gebühren verrechnen. Da kann die einfache Rechnung - wie beschrieben - verwendet werden: Rechnungsbetrag (netto) - Einnahmen (netto) = Amazon-Gebühren(netto). Da spielt keine Rolle wie sich die Amazon-Gebpühren zusammensetzen, es sei denn - wie Du schreibst - man möchte eine Kostenrechnung durchführen.

Und mit den Ebay-Gebüghren funktioniert das genau so - es ist ebenfalls eine innergemeinschaftliche Leistung. [Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 02.01.2013 um 21:14.]

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