Newsletter April 2016 Von Turbotools, Expertenvermarktung & Steuerpauschalen

Liebe Leserinnen und Leser,
wussten Sie, dass bestimmte Branchen und Berufsgruppen ihre Vorsteuerlast nach Durchschnittssätzen ermitteln dürfen? Zwar fahren die meisten Betriebe mit Einzelnachweisen besser als mit der bequemen Steuerflatrate: Die Probe aufs Exempel lohnt sich aber auf jeden Fall. Wenig bekannt, aber ausgesprochen nützlich ist auch unser heutiges orgaMAX-Turbotool: Wir stellen die etwas versteckte Seriennummernverwaltung vor. Und wie Sie Ihre Reputation im Netz verbessern, erfahren Sie im Lektüretipp zum Thema „Experten-Selbstvermarktung“.
Viel Erfolg dabei und freundliche Grüße aus Detmold
Alina Prigge & das orgaMAX Redaktionsteam
Die Themen im Überblick

Handlungsbedarf: Datenschutzerklärung überprüfen
Betreiber von Unternehmens-Websites, privater und kommerzieller Weblogs gelten als „Diensteanbieter“ im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Dass sich daraus die in § 5 TMG geregelten „Allgemeinen Informationspflichten“ ergeben, hat sich inzwischen herumgesprochen: Mittlerweile haben die allermeisten geschäftlichen Internetpräsenzen ein Web-Impressum, das über die Startseite aufgerufen werden kann.

Steuerkomfort: Vorsteuer nach Durchschnittssätzen
Einige Branchen und Berufsgruppen kommen in den Genuss einer wenig bekannten Vorsteuerpauschale: So dürfen zum Beispiel Künstler, Journalisten und Grafiker, viele Einzelhändler und Handwerker oder auch Taxifahrer ihre Vorsteuer nach Durchschnittssätzen berechnen. Das senkt nicht nur den Verwaltungsaufwand: In manchen Fällen ist die Steuervereinfachung sogar finanziell von Vorteil! Ob das in Ihrem Fall zutrifft können Sie ganz leicht überschlagen.

Tolle orgaMAX Turbotools: Vielseitige Seriennummernverwaltung
Wussten Sie, dass orgaMAX bereits in der Basisversion über eine komfortable Seriennummernverwaltung verfügt? Das vielseitige Datentool unterstützt sowohl eigene als auch fremde Seriennummern. Auf diese Weise lassen sich nicht nur eigene Garantieansprüche sichern: Händler überwachen beispielsweise die Ansprüche ihrer Kunden gegenüber Lieferanten oder Herstellern.

Experten-Selbstvermarktung: So verbessern Sie Ihre Web-Reputation
Freiberufler und andere selbstständige Experten können heutzutage auf vielerlei Wegen und vor allem kostengünstig auf sich aufmerksam machen. Angefangen bei regelmäßigen Postings und Kommentaren bei Twitter, Facebook, Xing und anderen sozialen Netzwerken über Aufsätze in Fachpublikationen oder Gastbeiträge für bloggende Kollegen bis hin zum eigenen Nischen-Weblog, E-Book- und Buchveröffentlichungen.

Praxistipp: IAB-Rücklagen bilden und wieder auflösen
In der März-Ausgabe unseres Newsletters hatten wir über den ab 2016 geltenden Wegfall der Funktionsbindung beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) berichtet. Nur: Was hat es mit dieser attraktiven Abzugsmöglichkeit überhaupt auf sich? Wer darf die Rücklage für welche Zwecke bilden – und wie wird sie in orgaMAX berücksichtigt? Da viele Selbstständige und Unternehmer in den nächsten Wochen mit dem Jahresabschluss 2015 beschäftigt sind, lohnt sich ein Blick auf die IAB-Grundlagen.