Wozu ist die neue „Unternehmerbescheinigung“ gut – und wer braucht sie?

Die nächste „Unternehmerbescheinigung“ geistert durch die Geschäftswelt. Betroffen sind diesmal Online-Händler. Diese müssen seit Jahresbeginn in bestimmten Situationen ihre Unternehmer-Eigenschaft nachweisen. Im Visier der Finanzbehörden stehen genau genommen Online-Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay & Co. Deren Umsätze steigen zwar ständig. Doch die in den Verkaufspreisen enthaltene Umsatzsteuer wird von manchen Händlern nicht ans Finanzamt abgeführt. Das betrifft vor allem grenzüberschreitende Lieferungen an Verbraucher.

Steuerhaftpflicht der Marktplatzbetreiber

Um die staatlichen Steuer-Einnahmen zu sichern, sollen Handelsplattformen wie Amazon künftig unter bestimmten Umständen für nicht abgeführte Umsatzsteuer haften. Das ist im neuen § 25e UStG geregelt. Die Haftung wiederum können die Marktplatzbetreiber nur umgehen, wenn sie den Finanzbehörden auf Anfrage ...

  • eine Unternehmerbescheinigung des Händlers vorlegen und
  • dem Fiskus über jede einzelne Transaktion Rechenschaft ablegen können.

 

Die „besonderen Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes“ sind in § 22f UStG  festgelegt. Demnach müssen Marktplatzbetreiber folgende Informationen aufzeichnen:

  • Name und vollständige Anschrift des Lieferanten,
  • Steuernummer und (falls vorhanden) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten,
  • Adresse des Ausgangs- und Bestimmungsorts der Lieferung sowie
  • den Zeitpunkt des Verkaufs und
  • die Höhe des Umsatzes.

 

Die reinen Vorgangsdaten sind den Marktplatzbetreibern natürlich bekannt. Schließlich werden die Transkationen über ihre Plattform abgewickelt. Name, Anschrift und Steuernummern der Händler kennen sie bislang oft nicht. Jedenfalls nicht verlässlich, weil sie aus unbestätigten Selbstauskünften der Händler beruhen. Deshalb sollen diese Daten künftig aus der amtlichen „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)“ hervorgehen.

Wichtig: Händler, die ihre Unternehmerbescheinigung nicht beim Marktplatzbetreiber einreichen, müssen mit der Sperrung ihres Verkaufs-Accounts rechnen. Amazon droht bereits seit März mit Sperrungen.

 

Notlösung Papier-Bescheinigung
Den Nachweis der Unternehmer-Eigenschaft und die dazugehörigen Daten sollen die Marktplatzbetreiber in Zukunft laut § 22f Abs. 1 Satz 6 UStG direkt beim Finanzamt abrufen können. Die betroffenen Händler werden dann vom Finanzamt lediglich über den Datenabruf informiert.

Das geplante „Datenabrufverfahren“ ist technisch allerdings noch nicht fertig umgesetzt. Deshalb müssen die Online-Händler ihre Bescheinigung vorläufig ...

  • schriftlich bei ihrem Finanzamt beantragen und
  • anschließend an den Marktplatzbetreiber übermitteln oder im Händler-Account hochladen.

Beim Ausstellen der Bescheinigung können Sie sich von ihrem Steuerberater unterstützen lassen.

 

So bekommen Online-Händler die Unternehmerbescheinigung
Falls Sie sich selbst darum kümmern, verwenden Sie für die Antragstellung am besten das bundesweit einheitliche „Vordruckmuster USt 1 TJ“. Die Berliner Finanzverwaltung stellt das editierbare PDF-Formular wahlweise in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung:

 

Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Im Schreiben ans Finanzamt müssen dann aber die im Vordruckmuster abgefragten Angaben enthalten sein:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des steuerpflichtigen Unternehmers,
  • zuständiges Finanzamt und Steuernummer,
  • Vorliegen der Umsatzsteuerpflicht,
  • Name und Anschrift eines Steuerberaters oder inländischen Empfangsbevollmächtigten (sofern vorhanden und erforderlich) sowie 
  • Namen und Identifikationsmerkmale der elektronischen Marktplätze, auf denen der Händler aktiv ist. Ein Identifikationsmerkmal ist zum Beispiel der Account-Name oder die Shop-Bezeichnung.

Die fertige Unternehmer-Bescheinigung sieht dann zum Beispiel so aus:

Praxistipp:
Am besten scannen Sie die Papier-Bescheinigung des Finanzamts. Die meisten Marktplatzbetreiber stellen Upload-Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie die Bescheinigung im PDF-Format hochladen können.