Newsletter August 2019 Von Einhörnern, Betriebsprüfern und Hochstaplern

 

Liebe Leserinnen und Leser,

wissen Sie, welcher Standort Ihre erste Betriebsstätte ist? Ob Sie überhaupt eine haben und ob Ihr Home-Office als Betriebsstätte gilt? Wir klären, für welche Ihrer geschäftlichen Fahrten Sie Reisekosten abrechnen dürfen und für welche bloß die magere Entfernungspauschale gilt. Dass sich eine Auswärtstätigkeit wie ein Heimspiel anfühlen kann, zeigt dagegen unser Bericht vom Besuch beim flauschigen Pummeleinhorn. Außerdem berichten wir über drohende Betriebsprüfungen, Abmahnungen wegen einer irreführenden Funktionsbezeichnung und andere geschäftliche Risiken.

Sommerliche Grüße aus Detmold
Lennart Hense & das orgaMAX Redaktionsteam

Die Themen im Überblick

orgaMAX zu Besuch beim „Pummeleinhorn“

Unser jüngster Kundenbesuch führte uns an den Niederrhein. In der historischen Stadt Goch wohnen das „Pummeleinhorn“ und seine pfundigen Freunde. Für Stephanie Engel, Zeichnerin und Erfinderin der flauschigen Fantasiegestalt, bildet die 2015 entstandene Figur einen sympathischen Gegenpol zum herrschenden Schlankheitswahn.

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Reisekosten oder Pendlerpauschale?

Sofern es sich bei der ersten Betriebsstätte um ein Ladenlokal, eine Werkstatt oder ein externes Büro handelt, leuchtet die Analogie zwischen Arbeits- und Betriebsstätte ein. Nur: Wie verhält es sich, wenn ein Freiberufler oder Gewerbetreibender keine solche eigene „ortsfeste betriebliche Einrichtung“ hat?

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Vorsicht, Falle: Riskante Positionsbezeichnung „Geschäftsführer“

„Geschäftsführer“ klingt gut. Deshalb verwenden Selbstständige die Bezeichnung gern als professionelle Funktions- und Positionsbezeichnung. Doch damit bewegen sie sich unter Umständen auf dünnem Eis. Denn die Position des Geschäftsführers ist im Gesellschafts- und Handelsrecht mit besonderen Pflichten und großer Verantwortung verbunden.

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Betriebsprüfungen: Nur alle 100 Jahre Besuch vom Finanzamt?

Solo-Selbstständige und Kleingewerbetreibende werden vergleichsweise selten vom Finanzamt geprüft. Anlass für Sorglosigkeit und steuerliche Nachlässigkeit ist das nicht: Theoretisch kann der Steuerprüfer jederzeit auf der Matte stehe – und, wenn’s dumm läuft, im nächsten Jahr gleich wieder.

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orgaMAX-Praxistipp: Wie schick‘ ich’s meinem Kunden?

Seitdem die gelbe Post auf dem absteigenden Ast ist, stellt sich bei der Geschäftskorrespondenz immer öfter die Frage nach dem passenden Versandweg. Selbst wenn die bevorzugte Versandart mit dem Kunden geklärt ist, muss beim Verschicken von Geschäftskorrespondenz immer wieder nachgeschaut werden:

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Aktuelle orgaMAX-Webinare: Learning by watching!

orgaMAX-Webinare sind kostenlose Online-Seminare: Unser IT-Trainer Philipp Rummel präsentiert neue Programmbereiche und zeigt Ihnen, wie Sie bekannte Funktionen noch effektiver einsetzen. Dabei führt er Sie Schritt für Schritt durch typische Anwendungs-Szenarien.

Die nächsten Webinartermine: ...

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