Corona-Konjunkturprogramm Mehr als nur Mehrwertsteuer-Senkung!

Die Aufregung rund um die befristete Mehrwertsteuer-Senkung und die damit einhergehenden bürokratischen Hürden hat andere wichtige Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Pandemiefolgen in den Hintergrund gedrängt.

So wurden im Rahmen des
Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 29. Juni 2020 unter anderem ...

  • die degressive Abschreibung in Höhe von 25% (maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung) pro Jahr auf bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2020 und 2021 wieder eingeführt
  • die Auflösungsfrist der im Jahr 2020 zur Auflösung anstehenden Investitionsabzugsbeträge (IAB) von drei auf vier Jahre verlängert
  • die Rückzahlung von Steuervorauszahlungen für 2019 sowie Möglichkeiten der Verlustverrechnung mit Vorjahresgewinnen erleichtert
  • die Anrechnung von Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommensteuer angehoben. Der in § 35 EStG festgelegte „Anrechnungsfaktor“ steigt von 3,8 auf 4,0. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages sind damit Einzelunternehmer und Personengesellschaften in Gemeinden mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von rund 420 % komplett von der Gewerbesteuer entlastet!
  • der Freibetrag für die Hinzurechnung von Schuldzinsen und anderen Finanzierungsentgelten auf den Gewerbeertrag laut § 8 GewStG ab 2020 von 100.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben
  • die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer gemäß in § 21 UStG um sechs Wochen verlängert
  • im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2026 die steuerliche Forschungszulage von bisher 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr auf 4 Millionen Euro erhöht

Bitte beachten Sie: Welche der Maßnahmen des Corona-Konjunkturpakets für Ihren Betrieb Vorteile bringt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

 

Bestens vorbereitet mit orgaMAX

So oder so: Auf die Umsetzung sind Sie mit Ihrer Bürosoftware auf jeden Fall gut vorbereitet:

  • Bei der Umstellung auf die neuen Mehrwertsteuersätze unterstützt Sie der smarte „Steuersenkungs-Assistent“, den Sie über das „orgaMAX“-Menü aufrufen. Ausführliche Informationen finden Sie im Juli-Newsletter.
  • Die „degressive Abschreibung“ aktivieren Sie bei Anschaffungen von Anlagevermögen in den „Abschreibungsdetails“:

 

  • Dabei berücksichtigt die Software sogar automatisch den optimalen Zeitpunkt für den Wechsel der Abschreibungsart (im Beispiel ist das Jahr 2023). Falls eine andere Verteilung gewünscht ist, lässt sich aber auch ein abweichendes Wechseljahr einstellen oder die „Tabelle manuell anpassen“. Auf diese Weise können Sie auch die Beträge der „Sonder-Abschreibung“ für kleine und mittlere Unternehmen nach § 7g EStG eintragen.
  • „Investitionsabzugsbeträge“ (IAB) lassen sich mit orgaMAX ebenfalls ganz bequem bilden und rechtzeitig wieder auflösen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Kontexthilfe „Steuern & Buchführung“, die Sie über den Menüpunkt „Hilfe > Rechtliche Hilfe“ öffnen.