Amtlicher Leitfaden zum neuen EU-Energielabel Lektüretipp

Der Erfolg von Produktkennzeichnungen treibt gelegentlich merkwürdige Blüten. So enthielt das 1994 eingeführte EU-Energielabel ursprünglich eine Vergleichsskala

  • von „A“ (niedrigster Energieverbrauch = höchste Effizienz)
  • bis „G“ (höchster Energieverbrauch = geringste Effizienz)

 

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung sind bei vielen Gerätegruppen nach und nach die unteren Kategorien („E“ bis „G“) weggefallen.

In der Kategorie „A“ am oberen Ende der Liste herrscht dagegen großes Gedränge: Hier haben Verbraucher in der Regel die Wahl zwischen A+, A++ und A+++.

Mit diesen eher verwirrenden als aussagekräftigen Unterscheidungen soll das neue EU-Energielabel ab 2021 Schluss machen. Künftig gilt wieder eine bereinigte energetische Produkt-Klassifizierung von „A“ bis „G“. Die Plus-Varianten der „A“-Klasse entfallen als Energieverbrauchskennzeichnung komplett.

 

Einheitliche Vergleichsskala – differenzierte Zusatzinformationen

Betroffen vom neuen EU-Energielabel sind die folgenden Produktgruppen:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Weinlagerschränke
  • Lichtquellen
  • Elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte und Monitore)

Bitte beachten Sie: Die A-bis-G-Energieskala zur Einstufung der einzelnen Geräte ist bei allen Produktgruppen gleich. Um in Zukunft Luft nach oben zu haben, gibt es anfangs jedoch noch keine Geräte, die den Anforderungen der Effizienzklasse „A“ entsprechen. Bei einigen Produktgruppen bleibt zunächst sogar die Effizienzklasse „B“ leer!

Auch bei den Zusatzinformationen zu den verschiedenen Produktgruppen gibt es zahlreiche Unterscheidungen – darunter beispielsweise zu Füllmenge, Nutzungsinhalt, Wasserverbrauch oder Geräuschemission.

 

Differenzierte Übergangsregelungen

Der Übergang von der alten zur neuen Kennzeichnung ist genau geregelt:

  • Bis 31. Oktober 2020 fügen Hersteller und Importeure ihren Geräten noch das bisherige Energielabel bei
  • Ab 1. November 2020 kennzeichnen Lieferanten ihre Geräte sowohl mit dem alten als auch dem neuen Label. Außerdem müssen Hersteller oder Importeure den Händlern auf Anforderung für bereits ausgelieferte Geräte das neue Energielabel zur Verfügung stellen.
  • Ab März 2020 dürfen nur noch Geräte mit den neuen Kennzeichnungen im Handel sein. Eine 14-tägige Übergangsfrist endet am 18. März 2021.

Bitte beachten Sie: Für die Produktgruppe „Lichtquellen“ gilt ein längerer Umstellungszeitraum. Die Umstellung beginnt im September 2021 und endet erst im März 2023.

Lektüretipp: Ausführliche Informationen zum neuen EU-Energielabel, die Zusatzinformationen der verschiedenen Produktgruppen sowie Ausnahmeregelungen bei Inkrafttreten und Umstellen der Labels finden Sie im BMWi-Leitfaden „Das neue Energielabel“ (PDF, 2,4 MB).